Vollmacht zur Grundstückspacht (Landamt Thailand, Formular T.D. 21)

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So funktioniert es

  1. 1

    Pacht beschreiben

    Nennen Sie im Chat die Angaben der Titelurkunde, Laufzeit, Daten und Pacht.

  2. 2

    Beteiligte nennen

    Geben Sie an, wer die Vollmacht erteilt und wer beim Landamt handelt.

  3. 3

    Herunterladen und unterschreiben

    Drucken Sie das PDF aus und unterschreiben Sie vor zwei Zeugen.

Über das Dokument

Kategorie:
Grundstücke und Immobilien
Ausfüllen:
Chat in jeder Sprache → Originalformular → PDF
Preis:
ab 15 Credits
Zuletzt aktualisiert:

Was ist dieses Dokument

Das Formular T.D. 21 (ท.ด.21) ist die Standardvollmacht des thailändischen Landamts (กรมที่ดิน). In dieser Fassung ist der Betreff „Pacht von Land für … Jahre“ (เช่าที่ดินมีกำหนด … ปี) aufgedruckt: Der Vollmachtgeber – der Pächter – beauftragt den Bevollmächtigten, das oben im Formular bezeichnete Grundstück vollständig zu den in die Vollmacht eingetragenen Bedingungen zu pachten und bis zum Abschluss der Registrierung Erklärungen gegenüber dem Beamten abzugeben.

Die Vollmacht nennt die Pachtdauer in Jahren, Beginn und Ende, die Gesamtpacht, Höhe und Rhythmus der Zahlungen (monatlich oder jährlich) und den Fälligkeitstag. Das Formular ist eine Seite auf Thai; das Grundstück wird über die Titelurkunde (โฉนดที่ดิน) bestimmt.

Wer füllt es aus und wo wird es verwendet

  • Vollmachtgeber (ผู้มอบอำนาจ) – der Pächter, der nicht persönlich zum Landamt kommen kann;
  • Bevollmächtigter (ผู้รับมอบอำนาจ) – die Person, die die Pacht im Namen des Pächters registrieren lässt;
  • die Vollmacht wird beim für das Grundstück zuständigen Landamt (สำนักงานที่ดิน) eingereicht;
  • nach dem thailändischen Zivil- und Handelsgesetzbuch muss eine Pacht von Immobilien über mehr als drei Jahre schriftlich geschlossen und registriert werden, sonst ist sie nur für drei Jahre durchsetzbar (§ 538); die Höchstdauer beträgt 30 Jahre (§ 540);
  • Ausländer können Land in der Regel pachten, auch wenn sie es grundsätzlich nicht besitzen dürfen; die genauen Anforderungen klären Sie beim Landamt.

Was das Formular abfragt

  • die Angaben der Titelurkunde sowie Tambon, Amphoe und Provinz des Grundstücks;
  • Ort und Datum der Unterzeichnung (Jahr nach buddhistischem Kalender, พ.ศ.);
  • für Vollmachtgeber und Bevollmächtigten: Name, thailändische ID, Alter, Ethnie, Staatsangehörigkeit, Namen der Eltern, Adresse und Telefon;
  • Gebäude, falls mit dem Land gepachtet (Haus, Gebäude oder Shophouse, Geschosse, Anzahl, Hausnummer);
  • Pachtdauer, Beginn und Ende, Gesamtpacht und Pacht je Zeitraum in Ziffern und Worten sowie den Fälligkeitstag;
  • handschriftliche Unterschriften des Vollmachtgebers und zweier Zeugen.

Was üblicherweise beigefügt wird

  • Kopien der Ausweise (bei Ausländern des Reisepasses) und Hausregister von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem;
  • der Pachtvertrag und Grundstücksunterlagen, die das Landamt verlangt.

Das Formular selbst nennt weder Anlagen noch Gebühren oder Abgaben – klären Sie diese beim zuständigen Landamt.

So füllen Sie es bei FoxDocs aus

  1. Beantworten Sie im Chat die Fragen zum Grundstück, zum Vollmachtgeber, zum Bevollmächtigten und zu den Pachtbedingungen.
  2. Der Assistent trägt die Werte in Thai-Schrift ein, verteilt die ID auf die Kästchen, kreist die passenden Wörter ein, schreibt die Beträge in Worten und rechnet die Jahre in พ.ศ. um.
  3. Laden Sie das PDF herunter, prüfen und drucken Sie es und unterschreiben Sie vor zwei Zeugen.

Quelle

Offizielle Datei des Landamts (http://www.dol.go.th/DocLib2/เช่า.pdf), archivierte Kopie: https://web.archive.org/web/20180613215741id_/http://www.dol.go.th:80/DocLib2/%E0%B9%80%E0%B8%8A%E0%B9%88%E0%B8%B2.pdf (geprüft am 2026-10-08).

Häufige Fragen

Wofür dient die Vollmacht T.D. 21 zur Grundstückspacht?

Es ist das Formular des Landamts, mit dem ein Bevollmächtigter die Pacht eines bestimmten Grundstücks mit Titelurkunde im Namen des Pächters beim Landamt registrieren lässt.

Muss eine Grundstückspacht registriert werden?

Nach dem Zivil- und Handelsgesetzbuch muss eine Immobilienpacht über mehr als drei Jahre schriftlich und registriert sein, sonst ist sie nur für drei Jahre durchsetzbar. Die Höchstdauer beträgt 30 Jahre.

In welcher Sprache wird es ausgefüllt?

Auf Thai. Namen, Adressen und Beträge in Worten in Thai-Schrift, Zahlen in arabischen Ziffern, Jahre nach buddhistischem Kalender.

Kann ein Ausländer mit diesem Formular Land pachten?

In der Regel ja: Die Beschränkungen betreffen das Eigentum an Land, nicht die Pacht. Die Unterlagen für Ausländer klären Sie beim Landamt.

Was, wenn der Bevollmächtigte selbst der Verpächter ist?

Laut dem Hinweis auf dem Formular muss dann ein Satz ergänzt werden, mit dem der Vertretung beider Seiten zugestimmt wird. Auf diesem Formular ist dafür kaum Platz – FoxDocs weist darauf hin; der Satz muss von Hand ergänzt oder mit dem Landamt geklärt werden.

Wer unterschreibt die Vollmacht?

Der Vollmachtgeber unterschreibt (oder setzt den linken Daumenabdruck) vor zwei Zeugen, die ebenfalls unterschreiben.

Was kostet die Registrierung der Pacht?

Das Formular sagt es nicht. Gebühren und Abgaben legt das Landamt fest – fragen Sie dort nach.

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