Vollmacht zur Eintragung des Ehegatten in die Landbesitzurkunde (Thailändisches Landamt, T.D. 21)

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So funktioniert es

  1. 1

    Lage schildern

    Im Chat angeben, wem das Grundstück gehört, wer bevollmächtigt wird und wessen Name eingetragen wird.

  2. 2

    Felder prüfen

    Der Assistent trägt Grundstücks- und Personenangaben in thailändischer Schrift ein, das Jahr in พ.ศ.

  3. 3

    PDF herunterladen

    Drucken, vor zwei Zeugen unterschreiben und dem Bevollmächtigten übergeben.

Über das Dokument

Kategorie:
Grundstücke und Immobilien
Ausfüllen:
Chat in jeder Sprache → Originalformular → PDF
Preis:
ab 15 Credits
Zuletzt aktualisiert:

Was ist dieses Dokument

หนังสือมอบอำนาจ (ท.ด. 21) ist das Standard-Vollmachtsformular des thailändischen Landamts (กรมที่ดิน). In dieser Fassung ist im Feld „เรื่อง“ (Betreff) „ลงชื่อคู่สมรส“ – Eintragung des Ehegatten – vorgedruckt. Damit ermächtigt der Grundstückseigentümer (Vollmachtgeber) eine andere Person (Bevollmächtigter), beim Landbüro den Namen seiner Ehefrau oder seines Ehemanns „als mein Ehegatte“ in die Besitzurkunde des Grundstücks eintragen zu lassen und bis zum Abschluss der Eintragung Erklärungen gegenüber dem Beamten abzugeben.

Das Formular nennt das Grundstück laut Besitzurkunde (โฉนด): Kartenblatt, Grundstücksnummer, Vermessungsseite, Urkundennummer, Unterbezirk, Bezirk und Provinz. Im Vollmachtstext werden die Anrede des Ehegatten (นาง für die Ehefrau, นาย für den Ehemann) eingekreist und sein Name eingetragen. Das Formular wird auf Thai ausgefüllt.

Wer beteiligt ist

  • der Vollmachtgeber – der in der Besitzurkunde eingetragene Eigentümer (ผู้มอบอำนาจ);
  • der Bevollmächtigte – die Person, die zum Landbüro geht (ผู้รับมอบอำนาจ);
  • die Ehefrau oder der Ehemann des Vollmachtgebers, deren Name eingetragen wird; im Vollmachtstext genannt;
  • zwei Zeugen, die die Unterschrift oder den Fingerabdruck des Vollmachtgebers bestätigen.

Ist der Bevollmächtigte selbst der Ehegatte oder dessen Vertreter, verlangt der Hinweis im Formular den Zusatz, dass er sowohl im eigenen Namen als auch für die andere Partei handeln darf.

Was das Formular abfragt

  • Ort und Datum (Jahr nach buddhistischer Zeitrechnung, พ.ศ.);
  • Grundstücksangaben aus der Besitzurkunde โฉนด;
  • Name, thailändische Ausweisnummer, Alter, Volkszugehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Namen der Eltern, Anschrift und Telefon von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem;
  • Anrede (นาง/นาย) und Name des einzutragenden Ehegatten;
  • Unterschriften des Vollmachtgebers und zweier Zeugen – handschriftlich.

Was üblicherweise beigelegt wird

  • die Original-Besitzurkunde (โฉนดที่ดิน);
  • Kopien von Ausweis und Hausregister des Vollmachtgebers, von ihm unterschrieben;
  • die Heiratsurkunde (ทะเบียนสมรส) oder ein anderer Ehenachweis;
  • Ausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten.

Die genaue Liste, Gebühren und Bearbeitungszeiten stehen nicht im Formular – bitte beim Landbüro (สำนักงานที่ดิน) erfragen, in dessen Bezirk das Grundstück eingetragen ist. Nach thailändischem Recht dürfen Ausländer in der Regel kein Land besitzen; ob der Name eines ausländischen Ehegatten eingetragen werden kann, ist vorab beim Landbüro zu klären.

So füllen Sie es mit FoxDocs aus

  1. Öffnen Sie den Chat auf dieser Seite und schildern Sie die Lage in beliebiger Sprache: wem das Grundstück gehört, wer bevollmächtigt wird und wessen Name eingetragen wird.
  2. Senden Sie Fotos der Besitzurkunde und der Ausweise oder beantworten Sie die Fragen – der Assistent schreibt die Angaben in thailändischer Schrift und rechnet das Jahr in พ.ศ. um.
  3. Prüfen Sie die Felder und laden Sie das PDF herunter.
  4. Drucken, vor zwei Zeugen unterschreiben und mit Besitzurkunde und Kopien dem Bevollmächtigten übergeben.

Quelle

Musterformular des thailändischen Landamts „หนังสือมอบอำนาจ — ลงชื่อคู่สมรส“: dol.go.th — Vollmachtsmuster, Datei ลงชื่อคู่สมรส.pdf. Geprüft am 2026-10-08. Keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wofür ist diese Vollmacht?

Sie erlaubt einer anderen Person, beim thailändischen Landbüro die Eintragung des Namens der Ehefrau oder des Ehemanns des Eigentümers in die Besitzurkunde zu veranlassen.

Wer unterschreibt die Vollmacht?

Der in der Besitzurkunde eingetragene Eigentümer (Vollmachtgeber) vor zwei Zeugen. Bevollmächtigter und Ehegatte werden im Text genannt.

In welcher Sprache wird das Formular ausgefüllt?

Auf Thai: Namen, Anschriften und Grundstücksangaben in thailändischer Schrift wie in der Besitzurkunde und den thailändischen Dokumenten; das Jahr nach buddhistischer Zeitrechnung.

Kann der Name eines ausländischen Ehegatten eingetragen werden?

Nach thailändischem Recht dürfen Ausländer in der Regel kein Land besitzen. Ob eine solche Eintragung möglich ist, muss vorab beim Landbüro geklärt werden.

Kann der Ehegatte selbst Bevollmächtigter sein?

Ja, dann verlangt der Hinweis im Formular aber den Zusatz, dass er sowohl im eigenen Namen als auch für die andere Partei handeln darf. In FoxDocs genügt ein „Ja“ auf diese Frage — die Klausel wird als fertiger thailändischer Text auf das Formular gedruckt.

Was kostet die Eintragung und wie lange dauert sie?

Das Formular nennt weder Gebühren noch Fristen. Bitte beim Landbüro erfragen, in dessen Bezirk das Grundstück eingetragen ist.

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