Vollmacht zur Teilung von Grundstücken im Miteigentum (Thailändisches Landamt, T.D. 21)

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So funktioniert es

  1. 1

    Lage beschreiben

    Sagen Sie im Chat, welcher Miteigentümer Vollmachtgeber ist, wer Bevollmächtigter ist und welches Grundstück geteilt wird.

  2. 2

    Felder prüfen

    Der Assistent trägt Grundstück und Beteiligte in thailändischer Schrift ein, das Jahr in พ.ศ.

  3. 3

    PDF herunterladen

    Drucken, vor zwei Zeugen unterschreiben und dem Bevollmächtigten übergeben.

Über das Dokument

Kategorie:
Grundstücke und Immobilien
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Chat in jeder Sprache → Originalformular → PDF
Preis:
ab 15 Credits
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Was ist dieses Dokument

หนังสือมอบอำนาจ (ท.ด. 21) ist das Standard-Vollmachtsformular des thailändischen Landamts (กรมที่ดิน). In dieser Fassung ist der Betreff „แบ่งกรรมสิทธิ์รวม“ vorgedruckt — Teilung des Miteigentums: Ein Grundstück, das mehreren Personen nach einer Besitzurkunde (โฉนด) gehört, wird in getrennte Grundstücke aufgeteilt. Mit dieser Vollmacht ermächtigt einer der Miteigentümer (Vollmachtgeber) eine andere Person (Bevollmächtigter), für ihn beim Landamt zu handeln.

Der Vollmachtstext ist vollständig vorgedruckt: Vermessung zur Teilung beantragen, den Vermesser hinzuziehen, Grenzsteine setzen und Grenzen bestätigen; ergeben sich bei der Vermessung ein anderer Plan oder eine andere Fläche, der Berichtigung nach den tatsächlichen Verhältnissen zustimmen; den Antrag ändern (falls nötig), die Teilung eintragen lassen, die Vermessungskaution zahlen und den Rest zurückerhalten, die Urkunde entgegennehmen und Erklärungen gegenüber dem Beamten abgeben. Das Miteigentum regelt das thailändische Zivil- und Handelsgesetzbuch (§§ 1356–1366).

Wer ist beteiligt

  • der Vollmachtgeber — ein Miteigentümer laut Besitzurkunde (ผู้มอบอำนาจ);
  • der Bevollmächtigte — die Person, die zum Landamt geht (ผู้รับมอบอำนาจ);
  • zwei Zeugen, die die Unterschrift oder den Fingerabdruck des Vollmachtgebers bestätigen.

Ist der Bevollmächtigte ein anderer Miteigentümer oder dessen Vertreter, verlangt ein Hinweis im Formular den Zusatz, dass er sowohl im eigenen Namen als auch als Vertreter der anderen Partei handeln darf. In der Regel wirken alle Miteigentümer an der Teilung mit; wer nicht selbst erscheinen kann, erteilt eine eigene Vollmacht — das Verfahren beim Landamt erfragen.

Was das Formular abfragt

  • Ort und Datum (Jahr nach buddhistischer Zeitrechnung, พ.ศ.);
  • Grundstücksdaten aus der Besitzurkunde โฉนด: Kartenblatt, Flurstücksnummer, Vermessungsseite, Urkundennummer, Unterbezirk, Bezirk und Provinz;
  • Name, thailändische ID-Nummer, Alter, ethnische Zugehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Namen der Eltern, Anschrift und Telefon von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem;
  • zusätzliche Befugnisse — falls nötig, bis zu zwei Zeilen;
  • Unterschriften des Vollmachtgebers und zweier Zeugen — handschriftlich.

Die Anteile der Miteigentümer, die Zahl der neuen Grundstücke und die Namen der übrigen Miteigentümer werden in dieser Vollmacht nicht angegeben.

Was üblicherweise beigefügt wird

  • die Original-Besitzurkunde (โฉนดที่ดิน);
  • vom Vollmachtgeber unterschriebene Kopien seines Personalausweises und Hausregisters;
  • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten;
  • bei Bedarf — Unterlagen zum Familienstand oder Zustimmung des Ehegatten.

Die genaue Liste, Gebühren, die Vermessungskaution und Bearbeitungszeiten stehen nicht im Formular — beim Landamt (สำนักงานที่ดิน), in dem das Grundstück eingetragen ist, erfragen. Ausländer sollten die Regeln vorab prüfen.

So füllen Sie es mit FoxDocs aus

  1. Öffnen Sie den Chat auf dieser Seite und beschreiben Sie die Lage in beliebiger Sprache: welcher Miteigentümer Vollmachtgeber ist, wer Bevollmächtigter wird, welches Grundstück.
  2. Senden Sie Fotos der Besitzurkunde und der Ausweise oder beantworten Sie die Fragen — der Assistent schreibt die Daten in thailändischer Schrift und rechnet das Jahr in พ.ศ. um.
  3. Prüfen Sie die Felder und laden Sie das PDF herunter.
  4. Drucken, vor zwei Zeugen unterschreiben und dem Bevollmächtigten zusammen mit der Besitzurkunde und den Kopien übergeben.

Quelle

Muster-Vollmacht des thailändischen Landamts „หนังสือมอบอำนาจ (ท.ด. 21) — แบ่งกรรมสิทธิ์รวม“: dol.go.th — Vollmachtsmuster; Landamt: dol.go.th. Geprüft am 2026-10-08. Dies ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wofür ist diese Vollmacht?

Damit eine andere Person im Namen eines Miteigentümers die Vermessung beantragen und beim thailändischen Landamt die Teilung eines Grundstücks im Miteigentum (แบ่งกรรมสิทธิ์รวม) eintragen lassen kann.

Welche Befugnisse gibt das Formular?

Laut vorgedrucktem Text — Vermessung beantragen, Grenzsteine setzen und Grenzen bestätigen, der Berichtigung von Plan oder Fläche nach der Vermessung zustimmen, den Antrag ändern, die Teilung eintragen lassen, die Vermessungskaution zahlen und den Rest zurückerhalten, die Urkunde entgegennehmen und Erklärungen gegenüber dem Beamten abgeben.

Werden die Anteile und die neuen Grundstücke in der Vollmacht angegeben?

Nein. Das Formular hat keine Felder für Anteile, die Zahl der neuen Grundstücke oder die Namen der übrigen Miteigentümer — das wird beim Landamt mit dem Antrag und der Vermessung geregelt.

In welcher Sprache wird das Formular ausgefüllt?

Auf Thailändisch: Namen, Anschriften und Grundstücksdaten in thailändischer Schrift wie in der Besitzurkunde und den thailändischen Dokumenten; das Jahr nach buddhistischer Zeitrechnung.

Sind Zeugen erforderlich?

Ja, das Formular hat Platz für zwei Zeugen, die die Unterschrift oder den Fingerabdruck des Vollmachtgebers bestätigen.

Kann ein anderer Miteigentümer Bevollmächtigter sein?

Ja, aber dann muss laut Hinweis im Formular hinzugefügt werden, dass der Bevollmächtigte sowohl im eigenen Namen als auch als Vertreter der anderen Partei handeln darf.

Was kostet die Teilung und wie lange dauert sie?

Gebühren, Vermessungskaution und Fristen stehen nicht im Formular. Erfragen Sie sie beim Landamt, in dem das Grundstück eingetragen ist.

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