Vollmacht (T.D. 21) zur Annahme eines Grundstücksanteils beim Verkauf mit Rückkaufsrecht

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So funktioniert es

  1. 1

    Besitzurkunde bereithalten

    Die Grundstücksdaten werden von der ersten Seite der Urkunde übernommen.

  2. 2

    Fragen beantworten

    Nennen Sie Vollmachtgeber, Bevollmächtigten, Verkäufer, Frist und Preise; der Assistent füllt das Formular auf Thai aus.

  3. 3

    PDF herunterladen

    Drucken, vor zwei Zeugen unterschreiben und dem Bevollmächtigten übergeben.

Über das Dokument

Kategorie:
Grundstücke und Immobilien
Ausfüllen:
Chat in jeder Sprache → Originalformular → PDF
Preis:
ab 15 Credits
Zuletzt aktualisiert:

Was ist dieses Dokument

Dies ist das Vollmachtsformular T.D. 21 (หนังสือมอบอำนาจ) des thailändischen Department of Lands (กรมที่ดิน) für «รับซื้อฝากเฉพาะส่วน» – den Erwerb des Anteils eines Miteigentümers an einem Grundstück durch Verkauf mit Rückkaufsrecht (ขายฝาก).

Dabei geht das Eigentum am Anteil auf den Käufer über, der Verkäufer kann ihn aber innerhalb der vereinbarten Frist zum vereinbarten Rückkaufpreis (สินไถ่) zurückkaufen. Der Käufer (ผู้รับซื้อฝาก) stellt die Vollmacht aus, wenn er nicht selbst zum Landamt gehen kann.

Das thailändische Zivil- und Handelsgesetzbuch begrenzt die Rückkaufsfrist bei Immobilien auf 10 Jahre und den Rückkaufpreis auf den Kaufpreis zuzüglich höchstens 15 % pro Jahr. Für landwirtschaftliche und Wohngrundstücke gilt zusätzlich ein Gesetz von 2019 zum Schutz der Verkäufer; die genauen Bedingungen erfragen Sie beim Landamt.

Wer füllt es aus und wo wird es eingereicht

  • Vollmachtgeber – der Käufer des Anteils mit Rückkaufsvorbehalt;
  • Bevollmächtigter – die Person, die den Vollmachtgeber beim Landamt vertritt;
  • die Vollmacht wird mit den Unterlagen des Geschäfts beim Landamt (สำนักงานที่ดิน) am Ort des Grundstücks eingereicht;
  • Ausländer können in Thailand grundsätzlich kein Land erwerben, daher ist der Vollmachtgeber meist thailändischer Staatsbürger; ein Ausländer kann Bevollmächtigter sein.

Was das Formular abfragt

  • Grundstücksdaten aus der Besitzurkunde: Kartenblatt, Flurstücksnummer, Vermessungsseite, Urkundennummer, Unterbezirk, Bezirk, Provinz;
  • Ort und Datum (Jahr nach buddhistischer Zeitrechnung, พ.ศ.);
  • Vollmachtgeber und Bevollmächtigter: Name in Thai-Schrift, Thai-ID, Alter, Volkszugehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Vornamen der Eltern, Adresse, Telefon;
  • mitverkaufte Gebäude (Haus / Gebäude / Reihenhaus, Stockwerke, Anzahl, Hausnummer);
  • Rückkaufsfrist in Jahren, Verkäufer, Kaufpreis und Rückkaufpreis – in Ziffern und in Worten;
  • Vollmachtgeber und zwei Zeugen unterschreiben handschriftlich.

Übliche Anlagen

  • unterschriebene Kopien von Ausweis und Hausregister (ทะเบียนบ้าน) von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem; Ausländer: Passkopie;
  • die Besitzurkunde (โฉนดที่ดิน), die der Verkäufer vorlegt;
  • gegebenenfalls Zustimmung des Ehegatten und Nachweise über Namensänderungen.

Das Formular nennt nicht alle Anlagen, Gebühren und Bearbeitungszeiten – erfragen Sie diese beim Landamt.

So füllen Sie es mit FoxDocs aus

  1. Beantworten Sie im Chat die Fragen zu Vollmachtgeber, Bevollmächtigtem, Verkäufer, Grundstück und Bedingungen.
  2. Der Assistent schreibt die Angaben in Thai-Schrift, kreist die richtigen Wörter ein, schreibt die Beträge in Worten und rechnet das Jahr in พ.ศ. um.
  3. Laden Sie das PDF herunter, prüfen und drucken Sie es und unterschreiben Sie vor zwei Zeugen.

Quelle

Amtliche Datei des thailändischen Department of Lands: https://www.dol.go.th/DocLib2/%E0%B8%A3%E0%B8%B1%E0%B8%9A%E0%B8%8B%E0%B8%B7%E0%B9%89%E0%B8%AD%E0%B8%9D%E0%B8%B2%E0%B8%81%E0%B9%80%E0%B8%89%E0%B8%9E%E0%B8%B2%E0%B8%B0%E0%B8%AA%E0%B9%88%E0%B8%A7%E0%B8%99.pdf (archivierte Kopie: https://web.archive.org/web/20180613215700id_/http://www.dol.go.th:80/DocLib2/%E0%B8%A3%E0%B8%B1%E0%B8%9A%E0%B8%8B%E0%B8%B7%E0%B9%89%E0%B8%AD%E0%B8%9D%E0%B8%B2%E0%B8%81%E0%B9%80%E0%B8%89%E0%B8%9E%E0%B8%B2%E0%B8%B0%E0%B8%AA%E0%B9%88%E0%B8%A7%E0%B8%99.pdf, geprüft am 2026-10-08).

Häufige Fragen

Wofür ist diese Vollmacht?

Damit ein Vertreter beim Landamt den Erwerb eines Grundstücksanteils durch Verkauf mit Rückkaufsrecht im Namen des Käufers registriert.

Wie unterscheidet sich der «Teil»-Verkauf vom gewöhnlichen Verkauf mit Rückkaufsrecht?

Gegenstand ist nicht das ganze Grundstück, sondern der Anteil eines Miteigentümers an einem Grundstück mit einer Besitzurkunde.

Kann ein Ausländer Vollmachtgeber sein?

Ausländer können in Thailand grundsätzlich kein Land erwerben; das Landamt wird die Registrierung wahrscheinlich ablehnen. Ein Ausländer kann Bevollmächtigter sein. Fragen Sie beim Landamt nach.

In welcher Sprache wird es ausgefüllt?

Auf Thai: Namen, Adressen und Beträge in Worten in Thai-Schrift, Nummern in Ziffern, das Jahr nach buddhistischer Zeitrechnung.

Welche Rückkaufsfrist ist möglich?

Bei Immobilien erlaubt das thailändische Gesetzbuch höchstens 10 Jahre. Für landwirtschaftliche und Wohngrundstücke gelten zusätzliche Regeln eines Gesetzes von 2019 – fragen Sie beim Landamt nach.

Was, wenn der Bevollmächtigte der Verkäufer ist?

Laut Hinweis auf dem Formular ist ein Zustimmungssatz einzufügen, damit der Bevollmächtigte im eigenen Namen und/oder als Vertreter der anderen Partei handeln darf. Der Assistent ergänzt ihn bei den zusätzlichen Vollmachten.

Was kostet die Registrierung und wie lange dauert sie?

Das Formular sagt dazu nichts. Gebühren, Steuern und Bearbeitungszeiten erfahren Sie beim Landamt.

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