WP.31 Antrag auf Arbeitserlaubnis im Auftrag einer ausländischen Person nach Abschnitt 41 Absatz 4 — Thailand

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So funktioniert es

  1. 1

    Antrag im Chat beschreiben

    Daten von Agentur, Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

  2. 2

    Felder prüfen

    Der Assistent füllt die Felder und kreuzt die Anlagen an.

  3. 3

    PDF herunterladen

    Drucken, Foto aufkleben, unterschreiben und beim Arbeitsamt einreichen.

Über das Dokument

Kategorie:
Arbeitserlaubnis
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Was ist dieses Dokument

WP.31 (แบบ บต.31) ist das Formular des thailändischen Department of Employment (DOE) „Antrag auf Arbeitserlaubnis, gestellt im Namen einer ausländischen Person gemäß Abschnitt 41 Absatz 4“.

Es wird vom Lizenznehmer eingereicht — einer Firma mit Lizenz, Ausländer zur Arbeit bei Arbeitgebern in Thailand zu bringen. Das Formular ist zweisprachig (Thai und Englisch) und hat 4 Seiten.

Wer reicht ein und wo

  • der Lizenznehmer (Vermittlungsagentur) — selbst über den Zeichnungsberechtigten oder über einen bevollmächtigten Mitarbeiter;
  • das Formular geht an das Department of Employment — in Bangkok an die Stelle für ausländische Arbeitskräfte, in den Provinzen an das Provinz-Arbeitsamt; welche Stelle zuständig ist, beim DOE erfragen;
  • Frist, Gebühr und Bearbeitungszeit stehen nicht auf dem Formular — beim Amt erfragen.

Was das Formular abfragt

  • Lizenznehmer: Name, Zeichnungsberechtigter, Lizenznummer, Ausstellungsdatum und Gültigkeit; Art der Antragstellung und bei Vollmacht die Daten des Mitarbeiters und das Datum der Vollmacht;
  • ausländische Person: Anrede, Name, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Alter, Pass oder Passersatz (Nummer, Aussteller, Land, Daten);
  • Art und Inhalt der Arbeit, Arbeitgeber und seine Adresse, Arbeitsort, beantragte Dauer (Jahre, Monate, Tage).

Beizufügende Unterlagen (Abschnitt 4 des Formulars)

  • Kopie des Passes (oder Passersatzes) der ausländischen Person;
  • Beschäftigungsbescheinigung des künftigen Arbeitgebers mit Begründung, warum kein thailändischer Staatsangehöriger eingestellt wird;
  • drei Fotos 3 × 4 cm der ausländischen Person;
  • Kopie der Vermittlungslizenz und Kopie des Vertrags mit dem Arbeitgeber;
  • Unterlagen des Arbeitgebers: natürliche Person — Ausweis (oder Pass oder Aufenthaltsbescheinigung) und ggf. Gewerbeerlaubnis; juristische Person — Registrierungsnachweis mit Geschäftsart;
  • bei Tätigkeit als Verkäufer im Laden — Handelsdokumente, Steuererklärung und Nachweis der Beschäftigung thailändischer Arbeitnehmer;
  • bei Antrag über Vollmacht — Kopie des Mitarbeiterausweises und die Vollmacht.

Nach der Einreise reicht die ausländische Person zusätzlich eine Kopie des Einreisenachweises, ein ärztliches Attest und eine Kopie des Arbeitsvertrags ein (Punkte 4.8–4.10). Das Amt kann weitere Unterlagen verlangen — vorher klären.

So füllen Sie es mit FoxDocs aus

  1. Öffnen Sie den Chat auf dieser Seite und nennen Sie Agentur, Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
  2. Beantworten Sie die Fragen oder senden Sie ein Passfoto — der Assistent füllt die Felder und kreuzt die Anlagen an.
  3. Prüfen Sie die Felder und laden Sie das PDF herunter.
  4. Drucken, Foto aufkleben, unterschreiben und mit den Anlagen beim Arbeitsamt einreichen.

Quelle

Offizielles Formular WP.31 auf der Website des Department of Employment: doe.go.th (PDF); Bereich ausländische Arbeitskräfte: doe.go.th/alien. Geprüft am 2026-10-08. Keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wofür ist das Formular WP.31?

Damit eine lizenzierte Vermittlungsagentur im Namen einer ausländischen Person eine thailändische Arbeitserlaubnis nach Abschnitt 41 Absatz 4 beantragt.

Wer reicht WP.31 ein?

Der Lizenznehmer — eine Firma mit Lizenz, Ausländer zu Arbeitgebern in Thailand zu vermitteln — selbst oder über einen bevollmächtigten Mitarbeiter. Die ausländische Person und der Arbeitgeber reichen dieses Formular nicht selbst ein.

Wo wird WP.31 eingereicht?

Beim Department of Employment: in Bangkok bei der Stelle für ausländische Arbeitskräfte, in den Provinzen beim Provinz-Arbeitsamt. Beim DOE erfragen, welche Stelle zuständig ist.

Welche Unterlagen werden beigefügt?

Laut Formular: Passkopie der ausländischen Person, Beschäftigungsbescheinigung des Arbeitgebers, drei Fotos 3 × 4 cm, Kopien der Agenturlizenz und des Vertrags mit dem Arbeitgeber, Unterlagen des Arbeitgebers und bei Vollmacht Mitarbeiterausweis und Vollmacht. Nach der Einreise reicht die Person Einreisenachweis, ärztliches Attest und Arbeitsvertrag nach.

Gibt es eine Frist oder Gebühr?

Das Formular nennt weder Frist noch Gebühr. Die aktuellen Regeln beim Arbeitsamt erfragen.

In welcher Sprache wird ausgefüllt?

Das Formular ist zweisprachig Thai/Englisch. FoxDocs füllt es in lateinischen Buchstaben wie im Pass aus; beim zuständigen Amt klären, ob das akzeptiert wird.

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