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EX-09: Aufenthaltserlaubnis in Spanien mit Befreiung von der Arbeitserlaubnis

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So funktioniert es

  1. 1

    Situation beschreiben

    Schreiben Sie im Chat, wer Sie einlädt und was Sie in Spanien tun werden.

  2. 2

    Felder prüfen

    Der Assistent trägt Pass, Namen, Datum TT/MM/JJJJ und die Daten der Organisation ein und kreuzt den Grund an.

  3. 3

    PDF herunterladen

    Drucken, unterschreiben und mit einer Kopie einreichen.

Über das Dokument

Wer reicht ein:
Nicht-EU-Bürger, nach Art. 88 RD 1155/2024 von der Arbeitserlaubnis befreit (Wissenschaftler, Dozenten, Geistliche, Korrespondenten u. a.)
Wo einreichen:
Spanisches Konsulat (aus dem Ausland), Oficina de Extranjería der Provinz oder Mercurio (in Spanien); Verlängerung — Mercurio
Behörde:
Ministerium für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration (Oficinas de Extranjería)
Land:
Spanien
Kategorie:
Ausländerangelegenheiten: NIE, TIE, Aufenthalt
Ausfüllen:
Chat in jeder Sprache → Originalformular → PDF
Preis:
Formular kostenlos · Chat €8 pro Dokument
Zuletzt aktualisiert:

Was ist das für ein Dokument

EX-09 („Solicitud de autorización de residencia temporal con excepción de la autorización de trabajo“) ist der offizielle Antrag auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, deren Tätigkeit in Spanien keine Arbeitserlaubnis erfordert. Das Formular ist spanisch und hat drei Seiten: zwei zum Ausfüllen, eine mit Hinweisen.

Die Befreiung gilt für die Fälle des Artikels 88 des Königlichen Dekrets 1155/2024: Techniker, Forscher und Wissenschaftler, die vom Staat, einer Region, einer Universität oder einer Forschungseinrichtung eingeladen oder angestellt werden; Lehrende spanischer Universitäten; Leitung und Lehrkräfte anerkannter ausländischer Kultur- oder Bildungseinrichtungen; ausländische Beamte im Rahmen von Kooperationsabkommen; akkreditierte Auslandskorrespondenten; Mitglieder internationaler wissenschaftlicher Missionen; Geistliche und Ordensangehörige; Vorstandsmitglieder international anerkannter Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände; aus einem anderen EU-Staat entsandte Arbeitnehmer. Die Erlaubnis ist nötig, wenn die Tätigkeit länger als 90 Tage dauert. EX-Formulare werden nur in der offiziellen Fassung eingereicht: FoxDocs trägt Ihre Daten lediglich in die Felder des offiziellen PDF ein.

Wer stellt den Antrag und wo

  • Staatsangehörige außerhalb von EU, EWR und Schweiz, deren Tätigkeit unter einen Fall des Artikels 88 fällt; den Erstantrag stellt die Person selbst, die Verlängerung selbst oder über einen Vertreter;
  • aus dem Ausland — beim spanischen Konsulat des Wohnorts (es wird ein Visum erteilt); in Spanien — bei der Oficina de Extranjería der Provinz, in der die Tätigkeit beginnt, oder online über das Portal Mercurio;
  • die Verlängerung wird nur über Mercurio beantragt, in den zwei Monaten vor Ablauf der Erlaubnis;
  • Gebühr — Formular 790 Code 052: Punkt 2.1.4 für die Ersterteilung, 2.2.4 für die Verlängerung; Zahlung binnen 10 Arbeitstagen nach Antragstellung; Betrag auf der Website des Ministeriums prüfen;
  • Bearbeitungszeit: in Spanien zwei Monate (ohne Antwort gilt der Antrag als abgelehnt), beim Konsulat 15 Tage, bei Verlängerung drei Monate (ohne Antwort gilt sie als bewilligt);
  • die Erlaubnis gilt für die Dauer der Tätigkeit: erstmals höchstens ein Jahr, bei Verlängerung bis zu vier Jahre.

Was das Formular abfragt

  • persönliche Daten: Reisepass, NIE, Nachnamen, Vorname, Geschlecht (H/M/X), Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ), Geburtsort und -land, Staatsangehörigkeit, Familienstand (S/C/V/D/Sp), Vornamen von Vater und Mutter;
  • Anschrift in Spanien, Mobiltelefon, E-Mail und ob unterhaltsberechtigte Kinder im Schulalter vorhanden sind;
  • Abschnitt 2: die einladende, einstellende oder entsendende Organisation (Name, NIF, Tätigkeit, Anschrift, Kontakt, Vertreter) und Ihre Stelle dort;
  • Abschnitt 3: Vertreter für die Antragstellung; Abschnitt 4: Zustellanschrift und Einwilligung in die elektronische Zustellung (DEHú);
  • Abschnitt 5: Ersterteilung (Geistliche oder anderer Fall mit Angabe) oder Verlängerung;
  • Ort, Datum, Unterschrift und unten die Behörde, an die der Antrag gerichtet ist (DIR3-Code und Provinz).

Üblicherweise benötigte Unterlagen

  • Formular EX-09, Original und Kopie, in Großbuchstaben ausgefüllt;
  • Kopie des gesamten Reisepasses, mindestens ein Jahr gültig (Original vorlegen);
  • Nachweis Ihres Falls: Einladung oder Vertrag der Universität oder Forschungseinrichtung, Akkreditierung als Korrespondent, vom Ministerium bestätigte Bescheinigung der Religionsgemeinschaft usw.;
  • Führungszeugnis des Herkunftslandes bzw. der Länder, in denen Sie in den letzten 5 Jahren gelebt haben, und ärztliches Attest;
  • Zahlungsbeleg der Gebühr 790-052;
  • ausländische Dokumente mit beeidigter spanischer Übersetzung und Legalisation oder Apostille; die genaue Liste bei der Behörde erfragen.

So füllen Sie es mit FoxDocs aus

  1. Erzählen Sie im Chat in einer beliebigen Sprache, wer Sie einlädt oder anstellt und was Sie in Spanien tun werden.
  2. Der Assistent füllt die Felder in Großbuchstaben aus, teilt das Geburtsdatum in TT/MM/JJJJ und die NIE auf die Kästchen auf und kreuzt Art und Grund der Erlaubnis an.
  3. Laden Sie das PDF herunter, prüfen und drucken Sie es, unterschreiben Sie von Hand und reichen Sie es mit einer Kopie ein.

Quelle

Offizielles Formular EX-09 und Merkblatt 16, spanisches Ministerium für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration: inclusion.gob.es — Modelos generales, Hoja informativa 16. Geprüft am 2026-10-09. Dies ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Für wen ist das Formular EX-09?

Für Ausländer, die nach Artikel 88 der Verordnung keine Arbeitserlaubnis brauchen: von spanischen Universitäten und Forschungseinrichtungen eingeladene Wissenschaftler und Lehrende, Geistliche, akkreditierte Korrespondenten, ausländische Beamte und weitere im Gesetz genannte Gruppen.

Brauche ich es für einen Aufenthalt unter 90 Tagen?

Nein. Die Erlaubnis nach EX-09 ist nötig, wenn die Tätigkeit länger als 90 Tage dauert. Für kürzere Zeiträume erteilt das Konsulat ein Kurzzeitvisum.

Wo reiche ich es ein?

Aus dem Ausland persönlich beim spanischen Konsulat des Wohnorts. Wenn Sie bereits rechtmäßig in Spanien sind, bei der Oficina de Extranjería der Provinz, in der die Tätigkeit beginnt, oder über das Portal Mercurio. Verlängerungen nur über Mercurio.

Was kostet es?

Die Gebühr wird mit Formular 790 Code 052 gezahlt: Punkt 2.1.4 für die Ersterteilung, 2.2.4 für die Verlängerung, binnen 10 Arbeitstagen nach Antragstellung. Prüfen Sie den Betrag vor der Zahlung auf der Website des Ministeriums.

Wie lange dauert die Entscheidung?

In Spanien zwei Monate, beim Konsulat 15 Tage; ohne Antwort gilt der Antrag als abgelehnt. Bei der Verlängerung drei Monate, Schweigen bedeutet Bewilligung.

Wie lange gilt die Erlaubnis?

So lange wie die Tätigkeit oder das Programm: erstmals höchstens ein Jahr, bei Verlängerung bis zu vier Jahre, wenn die Voraussetzungen fortbestehen.

Kann ein Seminarist das Formular nutzen?

Nein. Seminaristen, Personen in Vorbereitung auf das geistliche Amt und Ordensangehörige ohne abgelegte Gelübde sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Was ist nach der Bewilligung zu tun?

Gilt die Erlaubnis länger als sechs Monate, beantragen Sie binnen eines Monats nach der Einreise (bzw. nach Zustellung der Verlängerung) persönlich die TIE-Karte bei der Polizei — das ist Formular EX-17, das Sie ebenfalls mit FoxDocs ausfüllen können.

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