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Bestellung eines Vertreters in Ausländerangelegenheiten in Spanien

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So funktioniert es

  1. 1

    Fall schildern

    Schreiben Sie im Chat, wer Ihr Vertreter ist und welchen Antrag er stellt.

  2. 2

    Felder prüfen

    Der Assistent trägt Ihre Daten, die des Vertreters und den Auftrag ein.

  3. 3

    PDF herunterladen

    Drucken, unterschreiben und mit einer Kopie dem Vertreter geben.

Über das Dokument

Wer reicht ein:
Ausländische Person, deren Antrag ein Vertreter einreicht
Wo einreichen:
Anlage zum EX-Antrag: bei der Behörde oder bei elektronischer Einreichung
Behörde:
Ministerium für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration
Land:
Spanien
Kategorie:
Ausländerangelegenheiten: NIE, TIE, Aufenthalt
Ausfüllen:
Chat in jeder Sprache → Originalformular → PDF
Preis:
Formular kostenlos · Chat €5 pro Dokument
Zuletzt aktualisiert:

Was dieses Dokument ist

Das „Documento de designación de representante“ ist eine Vorlage des spanischen Ministeriums für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration aus der Rubrik „Modelos de comunicaciones“. Damit bestellt eine ausländische Person einen Vertreter, der in ihrem Namen einen Antrag in Ausländersachen stellt, Unterlagen unterschreibt und am Verfahren mitwirkt — außer bei Schritten, die persönliches Erscheinen verlangen. Das Formular verweist auf Art. 5 und 66 des Gesetzes 39/2015, Art. 197 RD 1155/2024 und Art. 11 RD 240/2007.

Das Ministerium bezeichnet diese Vorlagen als Orientierung, nicht als Pflicht: Die Vertretung kann auch auf andere zulässige Weise nachgewiesen werden. Die fertige Vorlage versteht aber jede Behörde. FoxDocs trägt Ihre Daten in die Felder des Ministeriums-PDF ein und ändert dessen Text nicht.

Wer reicht es ein und wo

  • eine ausländische Person, deren EX-Antrag jemand anders einreicht: Gestor, Anwalt, Graduado social, Arbeitgeber oder Bekannter;
  • nach Art. 5 des Gesetzes 39/2015 kann jede handlungsfähige Person Vertreter sein, eine Organisation dann, wenn ihre Satzung das vorsieht; für einen Antrag im fremden Namen muss die Vertretung nachgewiesen werden;
  • die ausländische Person unterschreibt, der Vertreter legt das Dokument dem EX-Antrag bei — auf Papier bei der Behörde oder als Upload bei elektronischer Einreichung;
  • im EX-Antrag selbst stehen die Daten des Vertreters im Abschnitt „Datos del representante a efectos de presentación de la solicitud“ (seine Nummer ist je nach EX-Formular verschieden).

Was das Formular abfragt

  • Daten der ausländischen Person: Vorname, zwei Nachnamen, Staatsangehörigkeit, NIE (falls vorhanden), Passnummer, Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ), Geburtsort und -land, Namen von Vater und Mutter, Familienstand (S/C/V/D/Sp);
  • Anschrift in Spanien, Telefon und E-Mail;
  • welcher Antrag gestellt werden soll („solicitud de …“);
  • Daten des Vertreters: DNI/NIF/NIE, Firmenname (falls vorhanden), Vorname und Nachnamen, Anschrift in Spanien, Telefon und E-Mail;
  • Einwilligung in elektronische Zustellung über DEHú (freiwillig);
  • Ort und Datum der Unterschrift, Unterschrift der ausländischen Person.

Was man mitbringt

  • die ausgefüllte Vorlage — laut Formular werden Original und Kopie eingereicht;
  • Kopie des Passes oder der NIE der ausländischen Person und des DNI oder der NIE des Vertreters — die genaue Liste bei der Behörde erfragen;
  • den EX-Antrag selbst und die Unterlagen, die Ihr Verfahren verlangt.

So füllen Sie es mit FoxDocs aus

  1. Schreiben Sie im Chat in beliebiger Sprache, wer Sie sind, wer Ihr Vertreter ist und welchen Antrag er stellt.
  2. Der Assistent füllt die Felder in Großbuchstaben aus, teilt das Geburtsdatum in TT/MM/JJJJ auf und kreuzt den Familienstand an.
  3. Laden Sie das PDF herunter, prüfen und unterschreiben Sie es von Hand und geben Sie es mit einer Kopie Ihrem Vertreter.

Quelle

Vorlage „Designación de representante“, spanisches Ministerium für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration: inclusion.gob.es — Modelos de comunicaciones. Geprüft am 2026-10-09. Keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wozu braucht man die Bestellung eines Vertreters?

Damit eine andere Person oder Firma Ihren Antrag in Ausländersachen stellen und das Verfahren führen kann: Unterlagen unterschreiben, Nachforderungen erhalten und beantworten.

Muss genau diese Vorlage verwendet werden?

Nein. Das Ministerium veröffentlicht sie zur Orientierung. Die Vertretung kann auch anders zulässig nachgewiesen werden, aber die Vorlage des Ministeriums versteht jede Behörde.

Wer kann Vertreter sein?

Nach Art. 5 des Gesetzes 39/2015 jede handlungsfähige Person (Gestor, Anwalt, Graduado social, Arbeitgeber oder Bekannter) sowie eine Organisation, wenn ihre Satzung das vorsieht.

Wer unterschreibt das Dokument?

Die ausländische Person, die den Vertreter bestellt, unterschreibt von Hand im Feld „FIRMA“.

Kann der Vertreter alles ohne mich erledigen?

Nein. Das Formular nimmt Schritte, die Ihr persönliches Erscheinen verlangen, ausdrücklich aus — etwa die Abgabe der Fingerabdrücke für die TIE-Karte.

Brauche ich eine NIE zum Ausfüllen?

Nein. Ohne NIE bleibt das Feld leer — die Passnummer genügt.

Was bedeutet das Kästchen CONSIENTO?

Es ist die Einwilligung, Zustellungen zum Verfahren elektronisch über DEHú zu erhalten; dafür braucht man ein elektronisches Zertifikat oder Cl@ve. Das Ankreuzen ist freiwillig.

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