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EX-06: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Saisonarbeit in Spanien

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So funktioniert es

  1. 1

    Fall schildern

    Schreiben Sie im Chat, wer einstellt, für welche Saisonarbeit und welchen Antrag Sie brauchen.

  2. 2

    Felder prüfen

    Der Assistent füllt die Angaben zur Arbeitskraft und zum Arbeitgeber aus und kreuzt die Art der Erlaubnis an.

  3. 3

    PDF herunterladen

    Unterschreiben und mit den Anlagen über Mercurio einreichen.

Über das Dokument

Wer reicht ein:
Arbeitgeber (persönlich oder über den gesetzlichen Vertreter)
Wo einreichen:
Mercurio (online)
Behörde:
Oficinas de Extranjería (Ministerium für Territorialpolitik) nach den Regeln des Inklusionsministeriums
Land:
Spanien
Kategorie:
Ausländerangelegenheiten: NIE, TIE, Aufenthalt
Ausfüllen:
Chat in jeder Sprache → Originalformular → PDF
Preis:
Formular kostenlos · Chat €8 pro Dokument
Zuletzt aktualisiert:

Was ist dieses Dokument

EX-06 („Solicitud de residencia y trabajo para actividades de temporada“) ist der amtliche Antrag auf eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für unselbständige Saisonarbeit in Spanien. Die geltende Fassung beruht auf dem Königlichen Dekret 1155/2024. Das Formular ist auf Spanisch und hat drei Seiten: zwei zum Ausfüllen und eine mit Hinweisen.

Die Erlaubnis gilt vier Jahre und für einen einzigen Arbeitgeber; gearbeitet werden darf höchstens neun Monate pro Kalenderjahr. Mit demselben Formular werden der jährliche Abruf für eine neue Saison, ein Arbeitgeberwechsel, die Verlängerung der Arbeitszeit und die Verlängerung um weitere vier Jahre beantragt. EX-Formulare werden nur in der amtlichen Fassung angenommen: FoxDocs trägt Ihre Daten in die Felder des amtlichen PDF ein, ohne das Layout zu ändern.

Wer stellt den Antrag und wo

  • der Arbeitgeber stellt und unterschreibt den Antrag — persönlich oder über seinen gesetzlichen Vertreter — elektronisch über den Dienst Mercurio des Ministeriums für Territorialpolitik;
  • der Erstantrag ist mindestens zwei Monate vor Arbeitsbeginn zu stellen, der Abruf für eine neue Saison (llamamiento) mindestens drei Monate vorher;
  • beim Erstantrag muss sich die Arbeitskraft außerhalb Spaniens aufhalten und darf nicht Staatsangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz sein;
  • Gebühren nach Formular 790 beim Erstantrag: die Arbeitskraft zahlt Code 052 (Posten 2.1.3), der Arbeitgeber Code 062 (Posten 3.4.1), wenn die Arbeitserlaubnis sechs Monate oder länger gilt; bei Verlängerung der Arbeitszeit, Verlängerung der Erlaubnis oder Arbeitgeberwechsel 052 (2.2.3 / 2.2) und 062 (3.4.2); zu zahlen binnen zehn Werktagen nach Antragstellung;
  • über den Erstantrag wird binnen eines Monats entschieden; ohne Antwort gilt er als abgelehnt.

Was das Formular abfragt

  • Abschnitt 1 — die Arbeitskraft: Reisepass, NIE (falls vorhanden), Nachnamen, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Namen der Eltern, Anschrift in Spanien (falls vorhanden), Telefon, E-Mail, gesetzlicher Vertreter;
  • Abschnitt 2 — der Arbeitgeber: Name, NIF/NIE, Tätigkeit (Pflichtfeld), Beruf der Arbeitskraft laut Vertrag, Anschrift in Spanien, Kontakt und gesetzlicher Vertreter;
  • Abschnitte 3 und 4 — Vertreter für die Antragstellung und Zustellanschrift, Einwilligung in elektronische Zustellung (DEHú);
  • Abschnitt 5 — Antragsgegenstand: Ersterlaubnis, 1., 2. oder 3. Abruf für eine Saison, Arbeitgeberwechsel, Verlängerung der Arbeitszeit oder Anschlussverträge, Verlängerung der vierjährigen Erlaubnis;
  • Erklärung zur Richtigkeit, Ort und Datum, Unterschrift und die Behörde, an die der Antrag gerichtet ist.

Übliche Anlagen

  • das vom Arbeitgeber unterschriebene Formular EX-06;
  • Unterlagen des Arbeitgebers: NIF oder NIE; bei einer Firma die eingetragene Gründungsurkunde und der Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners;
  • ein schriftlicher Arbeitsvertrag fijo-discontinuo nach amtlichem Muster mit Ort und Art der Arbeit, Saisondauer, Arbeitszeit und Arbeitsbeginn;
  • eine Bescheinigung der öffentlichen Arbeitsverwaltung, dass es nicht genug inländische Bewerber gibt, und Nachweise über die Mittel des Arbeitgebers;
  • die unterschriebene Verpflichtung der Arbeitskraft zur Rückkehr und zur Einhaltung der Regeln im Betrieb und in der Unterkunft; eine vollständige Kopie des Reisepasses; Nachweis der bereitgestellten Unterkunft;
  • ausländische Urkunden mit beeidigter Übersetzung und Legalisation oder Apostille. Prüfen Sie die vollständige Liste für Ihren Fall anhand des Informationsblatts 23 des Ministeriums.

So füllen Sie es mit FoxDocs aus

  1. Schreiben Sie im Chat in beliebiger Sprache, wer einstellt, für welche Arbeit und ob es eine Ersterlaubnis, ein Abruf für eine neue Saison, ein Arbeitgeberwechsel oder eine Verlängerung ist.
  2. Der Assistent füllt die Felder in Großbuchstaben aus, teilt das Geburtsdatum in TT/MM/JJJJ und die NIE auf ihre Kästchen auf und kreuzt die richtige Option in Abschnitt 5 an.
  3. Laden Sie das PDF herunter, prüfen und unterschreiben Sie es und reichen Sie es mit den Anlagen über Mercurio ein.

Quelle

Informationsblatt 23 und EX-Formulare des spanischen Ministeriums für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration: inclusion.gob.es — Hoja 23. Geprüft am 2026-10-09. Dies ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wer reicht EX-06 ein — die Arbeitskraft oder der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber: Er füllt den Antrag aus, unterschreibt und reicht ihn selbst oder über seinen gesetzlichen Vertreter ein. Die Arbeitskraft unterschreibt eine Rückkehrverpflichtung und beantragt danach das Visum.

Wie lange gilt die Erlaubnis für Saisonarbeit?

Vier Jahre, bei einem Arbeitgeber. Gearbeitet werden darf höchstens neun Monate pro Kalenderjahr; für jede folgende Saison ruft der Arbeitgeber die Arbeitskraft erneut ab (llamamiento).

Welche Gebühren fallen an?

Formular 790: Die Arbeitskraft zahlt Code 052, der Arbeitgeber Code 062 (beim Erstantrag, wenn die Arbeitserlaubnis sechs Monate oder länger gilt). Den Betrag sehen Sie beim Bezahlen im Formular auf der Website der Behörde; zu zahlen binnen zehn Werktagen nach Antragstellung.

Wie lange dauert die Entscheidung?

Erstantrag: ein Monat, Schweigen bedeutet Ablehnung. Abruf für eine Saison: ein Monat, Schweigen bedeutet Genehmigung. Arbeitgeberwechsel: fünfzehn Tage; Verlängerung der Arbeitszeit: drei Monate; in beiden Fällen bedeutet Schweigen Ablehnung.

Was passiert nach der Genehmigung?

Binnen eines Monats beantragt die Arbeitskraft das Visum beim spanischen Konsulat und holt es binnen eines Monats nach der Benachrichtigung persönlich ab. Der Arbeitgeber meldet sie binnen drei Tagen nach der Einreise bei der Sozialversicherung an; binnen eines Monats danach beantragt sie die TIE (Formular EX-17).

Muss die Arbeitskraft nach der Saison heimkehren?

Ja. Binnen eines Monats nach Ende der Arbeitserlaubnis kehrt sie zurück und meldet sich beim Konsulat, das das Visum ausgestellt hat. Andernfalls können weitere Anträge drei Jahre lang abgelehnt werden.

Ist ein Arbeitgeberwechsel möglich?

Ja, nach drei Monaten Arbeit in jeder Saison. Der neue Arbeitgeber stellt den Antrag mit demselben Formular EX-06, bevor die Arbeitszeit beim bisherigen Arbeitgeber endet.

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