Über das Dokument
- Wer reicht ein:
- Pflegebedürftige Personen mit Wohnsitz in Andalusien oder ihre Vertreter
- Wo einreichen:
- Jedes Register einer öffentlichen Verwaltung, per Post oder über die Ventanilla Electrónica de Dependencia
- Behörde:
- Junta de Andalucía — Agencia de Servicios Sociales y Dependencia de Andalucía (ASSDA)
- Land:
- Spanien
- Kategorie:
- Soziale Dienste: Pflegebedürftigkeit und Behinderung
- Ausfüllen:
- Chat in jeder Sprache → Originalformular → PDF
- Preis:
- Formular kostenlos · Chat €8 pro Dokument
- Zuletzt aktualisiert:
Worum es geht
Die Solicitud de reconocimiento de la situación de dependencia y del derecho a las prestaciones wird bei der andalusischen Agentur für Sozialdienste und Pflege (ASSDA) nach Ley 39/2006, dem spanischen Pflegegesetz, gestellt. Damit lässt man anerkennen, dass eine Person dauerhaft Hilfe im Alltag braucht, und beantragt Dienste oder Geldleistungen: Haushaltshilfe, Tagesstätte, Pflegeheim, Pflegegeld für Angehörige usw.
In Andalusien gilt „ein Antrag, ein Besuch, ein Bescheid“: Nach dem Antrag kommt eine Fachkraft ins Haus, bewertet die Lage, und ein einziger Bescheid legt den Pflegegrad (I, II oder III) und den Anspruch auf konkrete Hilfe fest.
Wer beantragt und wo
- die pflegebedürftige Person selbst oder ihr Vertreter: Elternteil eines Minderjährigen, Vormund, Betreuer (curador) oder ein Angehöriger mit Vollmacht oder schriftlicher Ermächtigung;
- Voraussetzungen laut Verfahrenskatalog der Junta: Pflegebedürftigkeit und fünf Jahre Wohnsitz in Spanien, davon zwei unmittelbar vor dem Antrag; bei Kindern unter fünf Jahren zählt die Person mit dem Sorgerecht;
- wo: in jedem Register einer öffentlichen Verwaltung (bei Registern der Junta wird ein Termin, cita previa, empfohlen) oder per Post; online über die Ventanilla Electrónica de Dependencia;
- laut Katalog ist binnen 6 Monaten zu entscheiden; ohne Antwort gilt der Antrag als abgelehnt.
Was das Formular abfragt
- Antragsteller: Nachnamen, Vorname, DNI/NIE, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, NSS und NUHSA, Familienstand, Anschrift und Kontakt;
- Vertreter (Person oder Organisation) und Art der Vertretung;
- Wohnsitz in Andalusien, Behinderung, seltene Krankheit, gran invalidez;
- Gründe für eine vorrangige Bearbeitung (unter 14, ab 90, ALS, Palliativversorgung usw.);
- bereits erhaltene Hilfe, Zustellungsart, Einkommen (für Personen ohne IRPF-Erklärung), Einwilligungen in Datenabfragen und Liste der Unterlagen.
Was mitzubringen ist
- immer: der „Informe sobre condiciones de salud“, ein Gesundheitsbericht auf dem amtlichen Formular, ausgefüllt von Arzt oder Pflegekraft im Gesundheitszentrum, am Antragstag höchstens 3 Monate alt;
- Nachweis der Vertretung, falls ein Vertreter beantragt;
- Kopien von DNI/NIE, Meldebescheinigung (padrón), INSS-Leistungsbescheinigung und Steuererklärungen nur, wenn Sie der Abfrage durch die Behörde widersprechen;
- ärztlicher oder amtlicher Bericht, wenn ein Grund für vorrangige Bearbeitung angekreuzt ist.
Die genaue Liste steht in Abschnitt 11 des Formulars und in den Hinweisen auf der letzten Seite.
So füllen Sie es mit FoxDocs aus
Erzählen Sie im Chat, wer Hilfe braucht, wer den Antrag stellt und wie die Pflege jetzt organisiert ist. FoxDocs trägt die Antworten ins offizielle PDF ein, verteilt die Anschrift auf die Felder, schreibt die Staatsangehörigkeit auf Spanisch und ergänzt den Code der Delegación Territorial Ihrer Provinz. Dann drucken, unterschreiben, Gesundheitsbericht beilegen und einreichen.
Quelle
Verfahrenskatalog der Junta de Andalucía: juntadeandalucia.es — Verfahren 2454. Geprüft am 2026-10-09. Dies ist keine Rechtsberatung.
