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TA.0040 — Sondervereinbarung mit der Sozialversicherung für nicht professionelle Pflegepersonen

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So funktioniert es

  1. 1

    Situation schildern

    Schreiben Sie im Chat, wen Sie pflegen, den Pflegegrad und was Sie brauchen: Abschluss, Änderung oder Beendigung.

  2. 2

    Angaben prüfen

    Der Chat verteilt Ihre Antworten auf die Felder von TA.0040: Pflegeperson, gepflegte Person, Beitragsangaben.

  3. 3

    PDF herunterladen

    Drucken, unterschreiben und mit den Kopien der Unterlagen bei der TGSS einreichen.

Über das Dokument

Wer reicht ein:
Nicht professionelle Pflegeperson einer Person mit anerkannter Pflegebedürftigkeit
Wo einreichen:
TGSS (persönlich oder über ein Register) oder online in der Sede Electrónica
Behörde:
Tesorería General de la Seguridad Social (TGSS)
Land:
Spanien
Kategorie:
Sozialversicherung und Rente
Ausfüllen:
Chat in jeder Sprache → Originalformular → PDF
Preis:
Formular kostenlos · Chat €5 pro Dokument
Zuletzt aktualisiert:

Was ist dieses Dokument

TA.0040 „Solicitud de alta/variación de datos/baja del convenio especial de cuidadores no profesionales“ ist das offizielle Formular der spanischen Generalkasse der Sozialversicherung (TGSS). Eine nicht professionelle Pflegeperson (cuidador no profesional) schließt damit eine Sondervereinbarung mit der Sozialversicherung ab, ändert deren Angaben oder beendet sie.

Die Vereinbarung ermöglicht es, bei der häuslichen Pflege einer Person mit anerkannter Pflegebedürftigkeit Beitragszeiten für die Rente zu sammeln. Laut Sozialversicherung zahlt das IMSERSO die Beiträge vollständig; selbst zuzahlen muss nur, wer seine bisherige, höhere Bemessungsgrundlage behalten will.

Es ist ein eigenes Formular, nicht das allgemeine TA.0040 für die gewöhnliche Sondervereinbarung.

Wer reicht ein und wo

  • wer im Bescheid über die Leistung für Pflege in der Familie (prestación económica para cuidados en el entorno familiar) und im PIA als Pflegeperson genannt ist: Ehepartner, Verwandte bis zum dritten Grad oder eine nahestehende Person;
  • die Pflegeperson braucht eine Sozialversicherungsnummer (NAF/NUSS); ohne sie wird sie online oder mit Formular TA.1 zusammen mit diesem Antrag beantragt;
  • online — über den Dienst „Alta en convenio especial“ in der Sede Electrónica;
  • oder mit diesem Formular, ausgefüllt und unterschrieben, persönlich bei der TGSS oder über ein Register (registro).
  • Wird innerhalb von 90 Kalendertagen nach Bewilligung der Leistung eingereicht, gilt die Vereinbarung ab dem Bewilligungsdatum; später ab dem Tag der Einreichung.

Was das Formular abfragt

  • Pflegeperson: Nachnamen, Vorname, Sozialversicherungsnummer, Geburtsdatum, NIF/NIE/Reisepass, Anschrift, E-Mail und Handy;
  • Art des Antrags: Abschluss (alta), Änderung oder Beendigung (baja);
  • beim Abschluss — Angaben zur gepflegten Person, ihre Anschrift, der Pflegegrad und das Bewilligungsdatum der Leistung;
  • bei Grad II — vollständige oder teilweise Pflege und Wochenstunden; bei jedem Grad — Bezug der Hilfe für über 52-Jährige; Wunsch nach Zuzahlung;
  • bei Änderung — Grund und Datum; bei Beendigung — Grund aus der Liste;
  • Vertreter (falls er einreicht), Zustellanschrift und bei Zuzahlung der Zahler und die IBAN für die Lastschrift.

Was Sie mitbringen sollten

  • Kopie des gültigen Ausweises der Pflegeperson (DNI, NIE oder Reisepass);
  • Kopie des Ausweises der gepflegten Person;
  • Kopie des Bescheids über die Pflegeleistung (PIA) — entfällt, wenn Sie in Abschnitt 9 der Datenabfrage zustimmen;
  • bei Änderung oder Beendigung — ein Nachweis der Änderung oder des Grundes (außer bei freiwilliger Beendigung).

So füllen Sie es mit FoxDocs aus

  1. Erzählen Sie im Chat in beliebiger Sprache, wen Sie pflegen, welchen Pflegegrad die Person hat und wann die Leistung bewilligt wurde.
  2. Der Assistent füllt die Felder in Großbuchstaben aus, verteilt Daten auf die Kästchen, kreuzt die richtigen Felder an und überspringt Abschnitte, die Sie nicht betreffen.
  3. Laden Sie das PDF herunter, prüfen, drucken, unterschreiben Sie es und reichen Sie es bei der TGSS ein.

Quelle

Sozialversicherung: Sondervereinbarung für nicht professionelle Pflegepersonen und Formular TA.0040. Geprüft am 2026-10-09. Dies ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wer kann diese Vereinbarung abschließen?

Wer im Bescheid über die Leistung für Pflege in der Familie und im PIA als nicht professionelle Pflegeperson genannt ist: Ehepartner, Verwandte bis zum dritten Grad oder eine nahestehende Person. Vorversicherungszeiten sind nicht nötig.

Wer zahlt die Beiträge?

Laut Sozialversicherung zahlt das IMSERSO die Beiträge aus dieser Vereinbarung. Die Pflegeperson zahlt nur eine Zuzahlung, wenn sie ihre bisherige Bemessungsgrundlage behalten will.

Ab wann gilt die Vereinbarung?

Bei Antrag innerhalb von 90 Kalendertagen nach Bewilligung der Leistung ab dem Bewilligungsdatum, sonst ab dem Tag des Antrags.

Was bedeuten die Fragen zu vollständiger oder teilweiser Pflege?

Sie werden nur bei Pflegegrad II ausgefüllt: vollständige oder teilweise Pflege ankreuzen und bei teilweiser die Wochenstunden laut Bescheid angeben.

Wann fülle ich Abschnitt 8 mit dem Bankkonto aus?

Nur wenn Sie eine Zuzahlung auf eigene Kosten gewählt haben. Dann werden Zahler und IBAN für die Lastschrift angegeben; gehört das Konto jemand anderem, auch die Angaben des Inhabers.

Muss ich den Leistungsbescheid beilegen?

Nein, wenn Sie Abschnitt 9 unterschreiben — die Zustimmung, dass die TGSS den Bescheid selbst abruft. Andernfalls eine Kopie beilegen.

Wann beantrage ich die Beendigung (baja)?

Wenn die Pflege endet, die Person stirbt, die Leistung ausläuft, Sie (etwa durch eine neue Arbeit) in ein System der Sozialversicherung einbezogen werden oder Rentner werden. Eine Rente als Grund nur ankreuzen, wenn der Rentenbescheid schon vorliegt.

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