Über das Dokument
- Wer reicht ein:
- Menschen mit Behinderung in Andalusien oder ihre Vertreter
- Wo einreichen:
- CVO der Wohnsitzprovinz, über jedes Registerbüro, per Post oder online
- Behörde:
- Junta de Andalucía — Centros de Valoración y Orientación (CVO)
- Land:
- Spanien
- Kategorie:
- Soziale Dienste: Pflegebedürftigkeit und Behinderung
- Ausfüllen:
- Chat in jeder Sprache → Originalformular → PDF
- Preis:
- Formular kostenlos · Chat €5 pro Dokument
- Zuletzt aktualisiert:
Was ist dieses Dokument
Solicitud de reconocimiento del grado de discapacidad ist der Antrag der Junta de Andalucía (Código de procedimiento: 69). Damit begutachtet das Begutachtungs- und Beratungszentrum (Centro de Valoración y Orientación, CVO) die Person und erkennt einen Grad der Behinderung in Prozent an.
Ein anerkannter Grad ab 33 % eröffnet den Zugang zu Leistungen und Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung. Das Verfahren richtet sich nach dem Real Decreto 888/2022 und dem andalusischen Decreto 255/2021; im Kopf des Formulars steht noch das frühere RD 1971/1999, die Verfahrensseite führt aber genau dieses Formular als gültig.
Wer beantragt und wo
- die Person selbst oder ein Vertreter: Elternteil oder Vormund eines Kindes, ein gerichtlich bestellter Betreuer oder ein faktischer Betreuer (guardador de hecho);
- Anspruch auf die Begutachtung hat jeder mit gemeldetem Wohnsitz in Andalusien sowie wer sich dort in einer dringenden persönlichen, familiären oder sozialen Notlage befindet;
- der Antrag richtet sich an das CVO Ihrer Provinz; einreichen kann man ihn in jedem Registerbüro einer Behörde, per Post (Correos) oder online im Portal der Junta; für Registerbüros der Junta wird ein Termin (cita previa) empfohlen;
- laut Verfahrenskatalog dauert die Entscheidung bis zu 6 Monate; ohne Antwort gilt negatives Verwaltungsschweigen;
- eine Überprüfung wegen Verschlechterung oder Besserung kann frühestens zwei Jahre nach dem Bescheid beantragt werden, außer bei Diagnosefehler oder wesentlicher Änderung der Umstände.
Was das Formular abfragt
- den Anlass: Erstbegutachtung oder Überprüfung;
- Angaben zum Antragsteller: Nachnamen und Vorname, Geschlecht, DNI/NIE, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, NUHSA (für ein Kind ohne DNI), Anschrift, Telefon und E-Mail;
- Angaben und Anschrift des Vertreters, falls ein Vertreter beantragt;
- die Art der Behinderung (körperlich, psychisch, sensorisch) und einen früher anerkannten Grad;
- die Art der Zustellung, Widersprüche gegen Datenabrufe, Einwilligungen zum Abruf von Einkommensteuer (IRPF), Gesundheitsdaten (DIRAYA) und Frühförderdaten (ALBORADA);
- die Liste der beigefügten Unterlagen, Ort und Datum der Unterschrift und das CVO als Adressat.
Was Sie mitbringen sollten
- Kopien ärztlicher und psychologischer Berichte, die nicht in der elektronischen Patientenakte des SAS (DIRAYA) stehen: Privatkliniken, Ärzte außerhalb Andalusiens;
- einen Nachweis der Vertretung oder faktischen Betreuung, falls ein Vertreter beantragt;
- bei Minderjährigen eine Kopie des Libro de Familia; bei getrennten oder geschiedenen Eltern unterschreiben beide, sofern keinem das Sorgerecht entzogen wurde;
- bei Ausländern eine Kopie der Ausländerkarte (TIE) oder, falls nicht vorhanden, des Asylantrags.
Wenn Sie einem Datenabruf widersprechen oder keine Einwilligung geben, legen Sie die betreffenden Unterlagen in Kopie bei — das Formular listet sie in Abschnitt 6.
So füllen Sie es mit FoxDocs aus
Schreiben Sie im Chat, wer Antragsteller ist, ob es einen Vertreter gibt, ob es um eine Erstbegutachtung oder Überprüfung geht und welche Behinderung geltend gemacht wird. FoxDocs trägt die Antworten in das offizielle PDF ein, verteilt die Anschrift auf die Felder, schreibt die Staatsangehörigkeit auf Spanisch und setzt den DIR3-Code des Zentrums Ihrer Provinz ein. Dann drucken, unterschreiben und einreichen.
Quelle
Verfahrenskatalog der Junta de Andalucía: juntadeandalucia.es — procedimiento 69. Geprüft am 2026-10-09. Dies ist keine Rechtsberatung.
