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Anerkennung des Grades der Behinderung in Andalusien — Antrag beim Begutachtungszentrum (CVO)

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So funktioniert es

  1. 1

    Erzählen Sie von sich

    Schreiben Sie im Chat, wer Antragsteller ist, ob es einen Vertreter gibt und was Sie brauchen: Erstbegutachtung oder Überprüfung.

  2. 2

    Daten prüfen

    Der Chat ordnet die Antworten den Abschnitten zu: Antragsteller, Behinderung, Zustellung, Einwilligungen, Unterlagen.

  3. 3

    PDF herunterladen

    Drucken, unterschreiben und beim Registerbüro, per Post oder online beim CVO Ihrer Provinz einreichen.

Über das Dokument

Wer reicht ein:
Menschen mit Behinderung in Andalusien oder ihre Vertreter
Wo einreichen:
CVO der Wohnsitzprovinz, über jedes Registerbüro, per Post oder online
Behörde:
Junta de Andalucía — Centros de Valoración y Orientación (CVO)
Land:
Spanien
Kategorie:
Soziale Dienste: Pflegebedürftigkeit und Behinderung
Ausfüllen:
Chat in jeder Sprache → Originalformular → PDF
Preis:
Formular kostenlos · Chat €5 pro Dokument
Zuletzt aktualisiert:

Was ist dieses Dokument

Solicitud de reconocimiento del grado de discapacidad ist der Antrag der Junta de Andalucía (Código de procedimiento: 69). Damit begutachtet das Begutachtungs- und Beratungszentrum (Centro de Valoración y Orientación, CVO) die Person und erkennt einen Grad der Behinderung in Prozent an.

Ein anerkannter Grad ab 33 % eröffnet den Zugang zu Leistungen und Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung. Das Verfahren richtet sich nach dem Real Decreto 888/2022 und dem andalusischen Decreto 255/2021; im Kopf des Formulars steht noch das frühere RD 1971/1999, die Verfahrensseite führt aber genau dieses Formular als gültig.

Wer beantragt und wo

  • die Person selbst oder ein Vertreter: Elternteil oder Vormund eines Kindes, ein gerichtlich bestellter Betreuer oder ein faktischer Betreuer (guardador de hecho);
  • Anspruch auf die Begutachtung hat jeder mit gemeldetem Wohnsitz in Andalusien sowie wer sich dort in einer dringenden persönlichen, familiären oder sozialen Notlage befindet;
  • der Antrag richtet sich an das CVO Ihrer Provinz; einreichen kann man ihn in jedem Registerbüro einer Behörde, per Post (Correos) oder online im Portal der Junta; für Registerbüros der Junta wird ein Termin (cita previa) empfohlen;
  • laut Verfahrenskatalog dauert die Entscheidung bis zu 6 Monate; ohne Antwort gilt negatives Verwaltungsschweigen;
  • eine Überprüfung wegen Verschlechterung oder Besserung kann frühestens zwei Jahre nach dem Bescheid beantragt werden, außer bei Diagnosefehler oder wesentlicher Änderung der Umstände.

Was das Formular abfragt

  • den Anlass: Erstbegutachtung oder Überprüfung;
  • Angaben zum Antragsteller: Nachnamen und Vorname, Geschlecht, DNI/NIE, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, NUHSA (für ein Kind ohne DNI), Anschrift, Telefon und E-Mail;
  • Angaben und Anschrift des Vertreters, falls ein Vertreter beantragt;
  • die Art der Behinderung (körperlich, psychisch, sensorisch) und einen früher anerkannten Grad;
  • die Art der Zustellung, Widersprüche gegen Datenabrufe, Einwilligungen zum Abruf von Einkommensteuer (IRPF), Gesundheitsdaten (DIRAYA) und Frühförderdaten (ALBORADA);
  • die Liste der beigefügten Unterlagen, Ort und Datum der Unterschrift und das CVO als Adressat.

Was Sie mitbringen sollten

  • Kopien ärztlicher und psychologischer Berichte, die nicht in der elektronischen Patientenakte des SAS (DIRAYA) stehen: Privatkliniken, Ärzte außerhalb Andalusiens;
  • einen Nachweis der Vertretung oder faktischen Betreuung, falls ein Vertreter beantragt;
  • bei Minderjährigen eine Kopie des Libro de Familia; bei getrennten oder geschiedenen Eltern unterschreiben beide, sofern keinem das Sorgerecht entzogen wurde;
  • bei Ausländern eine Kopie der Ausländerkarte (TIE) oder, falls nicht vorhanden, des Asylantrags.

Wenn Sie einem Datenabruf widersprechen oder keine Einwilligung geben, legen Sie die betreffenden Unterlagen in Kopie bei — das Formular listet sie in Abschnitt 6.

So füllen Sie es mit FoxDocs aus

Schreiben Sie im Chat, wer Antragsteller ist, ob es einen Vertreter gibt, ob es um eine Erstbegutachtung oder Überprüfung geht und welche Behinderung geltend gemacht wird. FoxDocs trägt die Antworten in das offizielle PDF ein, verteilt die Anschrift auf die Felder, schreibt die Staatsangehörigkeit auf Spanisch und setzt den DIR3-Code des Zentrums Ihrer Provinz ein. Dann drucken, unterschreiben und einreichen.

Quelle

Verfahrenskatalog der Junta de Andalucía: juntadeandalucia.es — procedimiento 69. Geprüft am 2026-10-09. Dies ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Das Formular nennt RD 1971/1999 — ist es veraltet?

Das Verfahren richtet sich heute nach RD 888/2022 und Decreto 255/2021, im Formularkopf steht aber noch der alte Text. Die Seite von Verfahren 69 führt dieses Formular als gültig; eine andere Fassung veröffentlicht die Junta nicht.

Was kostet der Antrag?

Der Verfahrenskatalog der Junta de Andalucía nennt für dieses Verfahren keine Gebühr. Am besten vorher beim CVO nachfragen.

Wie lange dauert die Entscheidung?

Laut Verfahrenskatalog bis zu 6 Monate. Ohne fristgerechte Entscheidung gilt der Antrag als abgelehnt (negatives Verwaltungsschweigen) und kann angefochten werden.

Wann kann ich eine Überprüfung beantragen?

In der Regel frühestens zwei Jahre nach dem Bescheid. Früher nur bei Diagnosefehler oder wesentlicher Änderung der Umstände.

Kann ich für mein Kind beantragen?

Ja, ein Elternteil oder Vormund stellt den Antrag als Vertreter. Beizufügen ist eine Kopie des Libro de Familia; bei geschiedenen Eltern unterschreiben beide, sofern keinem das Sorgerecht entzogen wurde.

Können Ausländer den Antrag stellen?

Ja, wenn Sie in Andalusien gemeldet sind. Beizufügen ist eine Kopie der TIE oder, falls nicht vorhanden, des Asylantrags.

Muss ich ärztliche Berichte beilegen?

Mit Einwilligung in den DIRAYA-Abruf sieht das Zentrum die Berichte der SAS-Ärzte selbst. Berichte von Privatärzten und Ärzten außerhalb Andalusiens sind in Kopie beizulegen.

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