Über das Dokument
- Land:
- Thailand
- Kategorie:
- Arbeitserlaubnis
- Ausfüllen:
- Chat in jeder Sprache → Originalformular → PDF
- Preis:
- ab 15 Credits
- Zuletzt aktualisiert:
Was ist dieses Dokument
WP.32 (บต.32) ist der Antrag beim Department of Employment (DOE) auf eine Arbeitserlaubnis, der für eine ausländische Person nach Section 60 Absatz 2 der Royal Ordinance on the Management of Foreign Workers Employment B.E. 2560 (mit Änderungen) gestellt wird.
Laut der auf dem Formular abgedruckten DOE-Checkliste gilt er, wenn die Person noch nicht in das Königreich eingereist ist: Der Arbeitgeber stellt den Antrag für sie. Das Formular ist zweisprachig (Thai/Englisch) und hat 5 Seiten: Checkliste, 3 Seiten Antrag und eine Seite für den Amtsgebrauch.
Wer stellt den Antrag und wo
- der künftige Arbeitgeber in Thailand — Unternehmen oder Privatperson — oder eine bevollmächtigte Person;
- eingereicht wird beim Department of Employment: in Bangkok bei der Stelle für ausländische Arbeitnehmer, in den Provinzen beim Provinz-Arbeitsamt — fragen Sie beim DOE nach, welche Stelle zuständig ist;
- laut Checkliste wird das Ergebnisschreiben bei vollständigen Unterlagen innerhalb von 3 Arbeitstagen ausgestellt; Gebühren stehen nicht auf dem Formular — bitte beim Amt erfragen;
- nach Erhalt der Arbeitserlaubnis ist der Arbeitsbeginn innerhalb von 15 Tagen zu melden (laut Checkliste).
Was das Formular abfragt
- Arbeitgeber: Name, Anschrift, Telefon, Fax;
- ausländische Person: Anrede, Name, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Alter, Reisepass oder Passersatz (Nummer, Aussteller, Land, Daten);
- Art und Beschreibung der Tätigkeit, Arbeitsort, beantragte Dauer (Jahre, Monate, Tage);
- Liste der Anlagen; Datum und Unterschrift des Antragstellers.
Beizufügende Unterlagen (Abschnitt 4)
- Kopie des Reisepasses oder Passersatzdokuments der Person;
- Qualifikationsnachweis: Kopie des Abschlusses, Bescheinigung eines früheren Arbeitgebers oder Bescheinigung des künftigen Arbeitgebers;
- Beschäftigungsbescheinigung des künftigen Arbeitgebers mit dem Grund, keinen thailändischen Staatsangehörigen einzustellen;
- drei Fotos 3×4 cm der Person;
- Unterlagen des Arbeitgebers: Privatperson — Ausweis, Gewerbeerlaubnis (falls vorhanden), Einkommensteuererklärung oder Sozialversicherungsnachweis; juristische Person — Registrierungsbescheinigung sowie Aktionärsliste oder Steuererklärung oder Sozialversicherungsnachweis;
- nach der Einreise: Kopie des Einreisenachweises, ärztliches Attest und bei reglementierten Berufen die Berufszulassung.
Die Checkliste verlangt außerdem eine Vollmacht mit 10-Baht-Stempelmarke, wenn der Arbeitgeber nicht selbst einreicht, sowie Thai-Übersetzungen fremdsprachiger Unterlagen. Das Amt kann weitere Unterlagen verlangen — vorher nachfragen.
So füllen Sie es mit FoxDocs aus
- Öffnen Sie den Chat auf dieser Seite und nennen Sie Arbeitgeber und einzustellende Person.
- Beantworten Sie die Fragen oder senden Sie ein Passfoto — der Assistent füllt die Felder und kreuzt die Anlagen an.
- Prüfen Sie die Angaben und laden Sie das PDF herunter.
- Drucken, Foto einkleben, unterschreiben und mit den Anlagen beim Arbeitsamt einreichen.
Quelle
Offizielles Formular WP.32 auf der Website des Department of Employment: doe.go.th (PDF); Bereich ausländische Arbeitnehmer: doe.go.th/alien. Geprüft am 2026-10-08. Keine Rechtsberatung.
