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SEPE-Antrag APRE — Arbeitslosengeld vorab bei Rückkehr ins Heimatland

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So funktioniert es

  1. 1

    Rückkehr schildern

    Schreiben Sie im Chat, in welches Land Sie zurückkehren, Ihre Adresse dort und wer mitkommt.

  2. 2

    Felder prüfen

    Der Chat überträgt Ihre Antworten in das APRE-Formular: Personalien, Adresse, Konsulat, Zahlungsart, Familie.

  3. 3

    PDF herunterladen

    Formular unterschreiben und bei der SEPE einreichen.

Über das Dokument

Wer reicht ein:
Nicht-EU-Bürger mit anerkanntem beitragsbezogenem Arbeitslosengeld, die in ihr Herkunftsland zurückkehren
Wo einreichen:
SEPE (oficina de prestaciones); Einreichungsweg auf sepe.es
Behörde:
Servicio Público de Empleo Estatal (SEPE)
Land:
Spanien
Kategorie:
Arbeit und Arbeitslosengeld (SEPE)
Ausfüllen:
Chat in jeder Sprache → Originalformular → PDF
Preis:
Formular kostenlos · Chat €8 pro Dokument
Zuletzt aktualisiert:

Was ist dieses Dokument

Die «Solicitud de abono acumulado y anticipado» (APRE) ist das offizielle Formular der spanischen Arbeitsverwaltung (SEPE). Ausländer, die beitragsbezogenes Arbeitslosengeld (el paro) beziehen, beantragen damit die Auszahlung vorab und in einer Summe, weil sie in ihr Herkunftsland zurückkehren.

Laut Informationsblatt des Formulars wird in zwei Teilen gezahlt: 40 % in Spanien nach Anerkennung des Anspruchs, 60 % im Herkunftsland, frühestens 30 und spätestens 90 Tage nach der ersten Zahlung. Einkommensteuer (IRPF) wird einbehalten, Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an.

Wer stellt den Antrag und wo

  • Staatsangehörige eines Landes mit bilateralem Sozialversicherungsabkommen mit Spanien (oder auf das diese Zahlungsart erstreckt wurde) mit legalem Aufenthalt in Spanien;
  • als arbeitsuchend (demandante de empleo) gemeldet und nach Ende des Arbeitsverhältnisses rechtlich arbeitslos;
  • mit anerkanntem Anspruch auf beitragsbezogenes Arbeitslosengeld, nicht kombiniert mit Teilzeitarbeit;
  • ohne Ausreiseverbot nach dem Ausländerrecht;
  • Einreichung bei der SEPE (oficina de prestaciones); Einreichungsweg und Termin (cita previa) auf sepe.es prüfen.

Was das Formular abfragt

  • Vorname, zwei Nachnamen und NIE — wie auf der TIE; Staatsangehörigkeit (bei doppelter beide);
  • Anschrift im Rückkehrland: Straße, Nummer, Stockwerk, Tür, Ort, Land, Postleitzahl;
  • das spanische Konsulat im Herkunftsland;
  • Auszahlung der restlichen 60 %: Namensscheck an die Heimatadresse oder Überweisung — dann Bank, deren Anschrift und Kontonummer;
  • mit Ihnen zurückkehrende Familienmitglieder (bis zu sieben): DNI oder NIE, Nachnamen, Vorname, Geschlecht, Verwandtschaft, Geburtsdatum;
  • auf Seite 2 — Ort, Datum und Unterschrift.

Was Sie mitnehmen

  • das unterschriebene Formular;
  • Nachweise über Identität und Staatsangehörigkeit: TIE und Reisepass;
  • Zahlungsdaten für Spanien und das Rückkehrland;
  • fordert die SEPE weitere Unterlagen an, haben Sie laut Formular 15 Tage Zeit.

Vor der Unterschrift: Nach der Auszahlung ist die Leistung erloschen, mindestens drei Jahre gibt es kein Arbeitslosengeld und keine Subsidien, die Aufenthaltserlaubnis erlischt 30 Tage nach der ersten Zahlung, und nachgezogene Familienmitglieder ohne eigene Erlaubnis verlieren ihre ebenfalls. Nach der ersten Zahlung ist kein Verzicht mehr möglich.

So füllen Sie es mit FoxDocs aus

  1. Schreiben Sie im Chat in beliebiger Sprache, wohin Sie zurückkehren, wie Sie den zweiten Teil erhalten möchten und wer mitkommt.
  2. Der Assistent füllt die Felder in Großbuchstaben aus, kreuzt die Zahlungsart an, verteilt die Kontonummer auf die Kästchen und trägt die Familie in die Tabelle ein.
  3. PDF herunterladen, prüfen, unterschreiben und bei der SEPE einreichen.

Quelle

Servicio Público de Empleo Estatal, Seite «Impresos» des Bereichs Arbeitslosenleistungen, Formular APRE und Informationen auf S. 3–4: sepe.es — Impresos (prestaciones por desempleo). Geprüft am 2026-10-09. Dies ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Für wen ist APRE?

Für Ausländer aus einem Land mit Sozialversicherungsabkommen mit Spanien (oder auf das diese Zahlung erstreckt wurde), mit legalem Aufenthalt, anerkanntem beitragsbezogenem Arbeitslosengeld und Meldung als arbeitsuchend.

Wie wird ausgezahlt?

40 % in Spanien nach Anerkennung, 60 % im Herkunftsland 30–90 Tage nach der ersten Zahlung. IRPF wird einbehalten.

Was muss ich nach der Rückkehr tun?

Gleich nach der Ankunft persönlich beim spanischen Konsulat im Heimatland erscheinen, die Rückkehr nachweisen und die TIE abgeben. Sonst wird der zweite Teil nicht gezahlt.

Kann ich später nach Spanien zurück?

Laut Verpflichtung im Formular drei Jahre lang nicht, um dort zu wohnen oder zu arbeiten; die Frist beginnt 30 Tage nach der ersten Zahlung. In dieser Zeit wird auch keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis erteilt.

Was passiert mit meiner Aufenthaltserlaubnis?

Sie erlischt 30 Tage nach der ersten Zahlung in Spanien ohne weiteres Verfahren. Nachgezogene Familienmitglieder ohne eigene Erlaubnis verlieren ihre ebenfalls.

Scheck oder Überweisung?

Der Scheck wird an die Heimatadresse aus Abschnitt 1 zugestellt und ist 90 Tage gültig. Für die Überweisung geben Sie die Bank im Rückkehrland und die Kontonummer an.

Wie lange dauert die Entscheidung?

Laut Formular entscheidet die SEPE innerhalb von 15 Tagen. Ohne Entscheidung nach drei Monaten gilt der Antrag als abgelehnt; dann ist eine reclamación previa möglich.

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