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SEPE-Mitteilung über die Ausreise für Leistungsbezieher

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So funktioniert es

  1. 1

    Reise beschreiben

    Sagen Sie im Chat, wohin und wann Sie reisen, wie lange und wie viele Tage Sie dieses Jahr schon im Ausland waren.

  2. 2

    Angaben prüfen

    Der Chat wählt Variante A, B oder C und kreuzt die Erklärung an; prüfen Sie Daten und Angaben.

  3. 3

    PDF herunterladen

    Unterschreiben Sie das Formular und reichen Sie es vor der Ausreise beim SEPE ein.

Über das Dokument

Wer reicht ein:
Bezieher von Arbeitslosengeld, die ins Ausland reisen oder umziehen
Wo einreichen:
Beim SEPE vor der Ausreise, persönlich oder über ein Behördenregister
Behörde:
Servicio Público de Empleo Estatal (SEPE)
Land:
Spanien
Kategorie:
Arbeit und Arbeitslosengeld (SEPE)
Ausfüllen:
Chat in jeder Sprache → Originalformular → PDF
Preis:
Formular kostenlos · Chat €3 pro Dokument
Zuletzt aktualisiert:

Was ist dieses Dokument

„Comunicación de salida al extranjero“ ist ein Formular der staatlichen Arbeitsverwaltung Spaniens (SEPE). Es reichen Bezieher von Arbeitslosengeld ein, die Spanien verlassen wollen: für eine kurze Reise, für bis zu 90 Tage oder für einen Umzug von weniger als einem Jahr.

Die Ausreise muss vorher gemeldet werden. Laut Formular erlischt die Leistung (extinción), wenn sie nicht gemeldet (und, wo nötig, nicht vom SEPE genehmigt) wurde.

Wer stellt den Antrag und wo

  • A — Reisen von insgesamt höchstens 30 Tagen im Kalenderjahr: die Leistung läuft weiter, Ausreise und später Rückkehr sind zu melden;
  • B — mehr als 30 bis 90 Tage im Kalenderjahr: die Zahlung ruht, eine vorherige Genehmigung des SEPE ist nötig;
  • C — Umzug ins Ausland für weniger als 12 Monate zur Arbeit oder Arbeitssuche, für internationale Zusammenarbeit oder berufliche Weiterbildung: die Zahlung ruht, wenn der SEPE zustimmt;
  • das Formular wird vor der Ausreise beim SEPE eingereicht; es hat Platz für den Eingangsstempel einer anderen Behörde. Ob eine Online-Abgabe möglich ist, klären Sie auf sepe.es.

Reicht eine andere Person das Formular ein, braucht sie eine schriftliche Vollmacht des Leistungsbeziehers und Kopien der DNI beider.

Was das Formular abfragt

Art der Ausreise (A, B oder C) und beim Umzug den Grund, Ausreisedatum, Name und DNI/NIE des Leistungsbeziehers, Angaben zur einreichenden Person, das Kreuz bei der Erklärung, Bemerkungen, Ort und Datum der Unterschrift. „Autorización“ und „Motivo denegación“ füllt der SEPE aus.

Was man mitbringt

  • DNI, NIE oder TIE des Leistungsbeziehers;
  • bei Abgabe durch eine andere Person — Vollmacht und Kopien der DNI beider;
  • Nachweise zum Zweck bei einem Umzug nach Variante C — sie werden nach der Rückkehr für die Wiederaufnahme verlangt.

So füllen Sie es mit FoxDocs aus

Sagen Sie im Chat, wohin und wie lange Sie reisen und wie viele Tage Sie dieses Jahr schon im Ausland waren. Der Chat wählt die Art der Ausreise, kreuzt die passende Erklärung an und trägt die Daten in das offizielle SEPE-PDF ein, ohne das Layout zu ändern.

Quelle

Offizielles SEPE-Formular: sepe.es — comunicacion_salida_extranjero.pdf. Geprüft am 2026-10-09. Keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Muss ich eine Reise von wenigen Tagen melden?

Ja. Auch eine kurze Reise, solange im Jahr höchstens 30 Tage zusammenkommen, ist dem SEPE vorher zu melden; die Leistung ruht dabei nicht.

Was passiert, wenn ich ohne Meldung ausreise?

Laut Formular führt eine Ausreise ohne vorherige Meldung (und ohne Genehmigung, wo sie nötig ist) zum Erlöschen der Leistung.

Behalte ich die Leistung bei einer Reise von zwei Monaten?

Ein Aufenthalt von 31 bis 90 Tagen im Kalenderjahr lässt die Zahlung ruhen, wenn der SEPE ihn vorher genehmigt hat. Nach der Rückkehr kann sie wieder aufgenommen werden.

Wie nehme ich die Leistung nach der Rückkehr wieder auf?

Innerhalb von 15 Werktagen nach der Rückkehr als arbeitsuchend melden und die Wiederaufnahme (reanudación) beantragen.

Wie weise ich einen Umzug zur Arbeit oder Weiterbildung nach?

Mit Belegen der Arbeitssuche, dem Formular U1 oder einer Bescheinigung der Regierungsdelegation/-subdelegation über die Beschäftigung, oder einer Bescheinigung der Schule bzw. Kooperationsorganisation.

Kann ich Leistungen beziehen, während ich in einem anderen EU-Land Arbeit suche?

Ja, durch Export: nach mindestens vier Wochen Meldung als arbeitsuchend für drei Monate (um drei verlängerbar) mit dem Dokument U2 Ihres SEPE-Büros.

Kann jemand anderes das Formular einreichen?

Ja, mit schriftlicher Vollmacht des Leistungsbeziehers und Kopien der DNI beider. Name und DNI/NIE dieser Person stehen in Abschnitt 1.

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