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OAR-01: Antrag auf Anerkennung als staatenlose Person in Spanien

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    Ihre Geschichte schildern

    Schreiben Sie im Chat, wo Sie geboren sind, warum Sie keine Staatsangehörigkeit haben und wer Ihre Familie ist.

  2. 2

    Felder prüfen

    Der Assistent füllt Daten, Verwandtschaftstabelle und Begründung auf Spanisch in Großbuchstaben aus.

  3. 3

    PDF herunterladen

    Drucken, unterschreiben und persönlich mit Unterlagen und Kopie einreichen.

Über das Dokument

Wer reicht ein:
Eine staatenlose Person, die sich in Spanien aufhält
Wo einreichen:
Persönlich: Oficina de Asilo y Refugio, Polizeikommissariat oder Oficina de Extranjería
Behörde:
Spanisches Innenministerium — Oficina de Asilo y Refugio
Land:
Spanien
Kategorie:
Ausländerangelegenheiten: NIE, TIE, Aufenthalt
Ausfüllen:
Chat in jeder Sprache → Originalformular → PDF
Preis:
Formular kostenlos · Chat €8 pro Dokument
Zuletzt aktualisiert:

Was ist dieses Dokument

OAR-01 («Solicitud del estatuto de apátrida en España») ist das offizielle Formular, mit dem eine Person ohne Staatsangehörigkeit Spanien um Anerkennung als staatenlos nach dem Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954 bittet. Das Verfahren regelt das Reglamento de reconocimiento del estatuto de apátrida (RD 865/2001); zuständig ist die Oficina de Asilo y Refugio (OAR) des Innenministeriums.

Das Formular ist spanisch und hat vier Seiten: persönliche Daten und Anschrift, Familie und Aufenthaltsländer, Einreise nach Spanien, Fragen zu Staatsangehörigkeit und Schutz, Begründung sowie eine Liste der beigefügten Unterlagen. Es ist in Großbuchstaben auszufüllen.

Wer stellt den Antrag und wo

  • eine Person in Spanien, die keine Staatsangehörigkeit besitzt; für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag;
  • persönlich an einer der drei in RD 865/2001 (Art. 2.3) genannten Stellen: Oficina de Asilo y Refugio, Polizeikommissariat (comisaría) oder Oficina de Extranjería;
  • nach Art. 4 RD 865/2001 innerhalb eines Monats nach der Einreise nach Spanien, sofern der legale Aufenthalt nicht länger dauert; entstehen die Gründe später, innerhalb eines Monats ab ihrem Eintritt;
  • nach Art. 11 ist innerhalb von drei Monaten zu entscheiden; ohne Antwort kann der Antrag als abgelehnt gelten;
  • während des Verfahrens kann ein vorläufiger Aufenthalt erlaubt werden (Art. 5); nach Anerkennung darf die Person in Spanien leben und arbeiten und erhält eine Karte und einen zwei Jahre gültigen Reiseausweis (Art. 13).

Was das Formular fragt

  • Ausweisdokument (falls vorhanden), NIE, Vorname und zwei Nachnamen, Geschlecht, Geburtsdatum und -ort, Familienstand, andere Namen, Muttersprache, Schulbildung;
  • Zustellanschrift in Spanien, Telefon und E-Mail; Angaben zum gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigen;
  • Verwandtschaftstabelle: Eltern, Großeltern, Ehegatte, Kinder — Name, Geburtsdatum und -land, Staatsangehörigkeit;
  • Länder, in denen Sie vor Spanien lebten, und Ihr Status dort; Datum, Ort und Art der Einreise nach Spanien;
  • UN-Schutz, frühere Anträge auf Flüchtlingsstatus, Staatsangehörigkeit oder Staatenlosenstatus und deren Ergebnis;
  • Begründung — ausführlich, warum Sie keine Staatsangehörigkeit haben — und Häkchen für beigefügte Unterlagen.

Was Sie mitbringen sollten

  • das ausgefüllte und unterschriebene Formular und eine Kopie — die Kopie wird als Eingangsnachweis gestempelt;
  • Reisepässe und andere Ausweise, auch abgelaufen — Kopien und Originale zum Abgleich;
  • Geburts-, Heirats- und andere Personenstandsurkunden, Dokumente der Eltern, des Ehegatten und der Kinder;
  • Unterlagen über Verlust oder Verweigerung der Staatsangehörigkeit, Antworten von Konsulaten, Meldebescheinigung (empadronamiento);
  • ohne Dokumente — eine schriftliche Begründung, warum (verlangt Art. 3 RD 865/2001);
  • ein aktuelles Foto; die genaue Liste für Ihren Fall bei der Antragsstelle erfragen.

So füllen Sie es mit FoxDocs aus

  1. Schreiben Sie im Chat in beliebiger Sprache, wo Sie geboren sind, warum Sie keine Staatsangehörigkeit haben, wer Ihre Eltern sind und wo Sie lebten.
  2. Der Assistent füllt die Felder auf Spanisch in Großbuchstaben aus, teilt das Geburtsdatum in TT/MM/JJJJ auf und setzt die richtigen Häkchen.
  3. Laden Sie das PDF herunter, prüfen, drucken und unterschreiben Sie es und reichen Sie es persönlich mit den Unterlagen ein.

Quelle

Formular OAR-01 auf der Website der spanischen Nationalpolizei: sede.policia.gob.es; RD 865/2001 im BOE: boe.es. Geprüft am 2026-10-09. Dies ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wer gilt als staatenlos?

Eine Person, die kein Staat nach seinem Recht als Staatsangehörigen ansieht (Übereinkommen von 1954). In Spanien erkennt das Innenministerium den Status auf Antrag mit OAR-01 an.

Wo reiche ich den Antrag ein?

Persönlich bei der Oficina de Asilo y Refugio, einem Polizeikommissariat oder einer Oficina de Extranjería (Art. 2.3 RD 865/2001). Der Antrag ist an die OAR gerichtet.

Gibt es eine Frist?

Nach Art. 4 RD 865/2001 — einen Monat ab Einreise nach Spanien, sofern der legale Aufenthalt nicht länger dauert, oder einen Monat ab Eintritt der Gründe. Ist die Frist verstrichen, wenden Sie sich umgehend an die OAR oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt.

Wie lange dauert die Entscheidung?

Nach Art. 11 RD 865/2001 entscheidet der Minister innerhalb von drei Monaten; ohne Entscheidung kann der Antrag als abgelehnt gelten. In der Praxis kann es länger dauern — achten Sie auf Post an die Anschrift im Formular.

Was, wenn ich gar keine Dokumente habe?

Lassen Sie das Dokumentenfeld leer und fügen Sie eine schriftliche Begründung bei: Art. 3 RD 865/2001 verlangt Dokumente oder eine Begründung ihres Fehlens.

Was bringt die Anerkennung?

Nach Art. 13 RD 865/2001 — das Recht, in Spanien zu leben und zu arbeiten, eine Karte über den Status und einen zwei Jahre gültigen Reiseausweis nach dem Übereinkommen von 1954.

Darf ich ein am Computer ausgefülltes Formular einreichen?

Ja. FoxDocs trägt Ihre Daten in die Felder des offiziellen PDF ein, ohne das Layout zu ändern; unterschrieben wird von Hand.

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