Über das Dokument
- Wer reicht ein:
- Ausländer ohne Papiere, die kein Staat dokumentiert, oder die Spanien ohne Pass verlassen müssen
- Wo einreichen:
- Dienststelle der Nationalpolizei oder Oficina de Extranjería, persönlich
- Behörde:
- Regierungsdelegation oder -subdelegation; Generalkommissariat für Ausländer und Grenzen
- Land:
- Spanien
- Kategorie:
- Ausländerangelegenheiten: NIE, TIE, Aufenthalt
- Ausfüllen:
- Chat in jeder Sprache → Originalformular → PDF
- Preis:
- Formular kostenlos · Chat €5 pro Dokument
- Zuletzt aktualisiert:
Was ist dieses Dokument
EX-16 („Solicitud de cédula de inscripción o título de viaje“) ist das offizielle Formular für Ausländer ohne Papiere. Die cédula de inscripción (Art. 210 RD 1155/2024) ist ein Ausweis, den Spanien einer Person ausstellt, die kein Staat dokumentieren kann oder will; sie wird jährlich verlängert. Der título de viaje (Art. 211) ist ein Reisedokument für Personen, die Spanien verlassen müssen und keinen eigenen Pass erhalten können; er kann die Rückkehr nach Spanien vorsehen oder nicht.
Das Formular ist auf Spanisch, drei Seiten: zwei zum Ausfüllen und eine mit Hinweisen. FoxDocs trägt Ihre Daten in die Felder des offiziellen PDF ein, ohne das Layout zu ändern.
Wer stellt den Antrag und wo
- Ausländer, die kein Staat dokumentiert — sie müssen nachweisen, dass das Konsulat sie nicht dokumentiert (nach Art. 210.3 durch notarielle Urkunde; bei Minderjährigen und jungen Menschen, die früher in Obhut des Jugendschutzes waren, ersetzt ein Bericht dieser Behörde die Urkunde);
- Ausländer, die Spanien verlassen müssen und keinen eigenen Pass erhalten können — für den título de viaje;
- persönlich und schriftlich — bei einer Dienststelle der Nationalpolizei (Comisaría) oder einer Oficina de Extranjería;
- Gebühr: Formular 790 Code 012; laut Gebührentabelle der Nationalpolizei Stand 2026-10: cédula de inscripción — 3,27 €, título de viaje — 27,08 €, gesondert „autorización de inscripción de indocumentados“ — 21,87 €; welcher Betrag für Sie gilt und ob er aktuell ist, prüfen Sie auf sede.policia.gob.es;
- Entscheidung binnen 3 Monaten; ohne Antwort gilt der Antrag als abgelehnt (silencio negativo).
Was das Formular abfragt
- Personalien: Passnummer (falls vorhanden), NIE, Nachnamen, Vorname, Geschlecht (H/M/X), Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ), Geburtsort und -land, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Namen der Eltern;
- Anschrift in Spanien, Mobiltelefon und E-Mail; gesetzlicher Vertreter, falls vorhanden;
- Vertreter für die Antragstellung (Abschnitt 2), Zustellanschrift (Abschnitt 3) und Einwilligung in DEHú-Zustellungen;
- Abschnitt 4.1: cédula (erstmals oder Verlängerung; Sonderfall — unbegleitete minderjährige Person, frühere Obhut, außergewöhnliche Umstände) oder título de viaje (mit oder ohne Rückkehr, Zielland);
- Abschnitt 4.2: Gründe — humanitäre Gründe, öffentliches Interesse oder Verpflichtungen Spaniens;
- Ort, Datum, Unterschrift und unten die Behörde, an die der Antrag gerichtet ist.
Was man üblicherweise mitbringt
- Formular EX-16 im Original und in Kopie (so verlangen es die Hinweise des Formulars);
- Zahlungsbeleg der Gebühr 790-012;
- alle Dokumente, die auf Identität, Herkunft und Staatsangehörigkeit hinweisen, auch abgelaufene (Art. 210.3);
- Nachweis, dass das Konsulat Sie nicht dokumentiert, und Belege für die Gründe aus Abschnitt 4.2 — die genaue Liste bei Ihrer Dienststelle erfragen.
So füllen Sie es mit FoxDocs aus
- Erzählen Sie im Chat in beliebiger Sprache, warum Sie keinen Pass haben und was Sie brauchen: mit Ausweis in Spanien bleiben oder ausreisen.
- Der Assistent füllt die Felder in Großbuchstaben aus, verteilt Geburtsdatum und NIE auf die Kästchen und kreuzt die Punkte in Abschnitt 4 an.
- Laden Sie das PDF herunter, prüfen, drucken, unterschreiben Sie es von Hand und bringen Sie es mit einer Kopie zur Polizei.
Quelle
Verfahren: sede.policia.gob.es — Cédula de inscripción; Gebühren: sede.policia.gob.es — Tasas; Art. 210–211 RD 1155/2024; Formular: Ministerium für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration (inclusion.gob.es). Geprüft am 2026-10-09. Keine Rechtsberatung.
