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Mitteilung über die Mobilität von EU-Forschenden nach Spanien (Gesetz 14/2013)

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So funktioniert es

  1. 1

    Reise beschreiben

    Im Chat angeben, wer von welcher Einrichtung wie lange nach Spanien entsandt wird.

  2. 2

    Felder prüfen

    Der Assistent füllt Personendaten, Gültigkeit der Erlaubnis, Grundlage und Familie aus.

  3. 3

    PDF herunterladen

    Von der Einrichtung unterschreiben lassen und über die E-Verwaltung der UGE einreichen.

Über das Dokument

Wer reicht ein:
Entsendende Einrichtung aus einem anderen EU-Staat
Wo einreichen:
Elektronisch über die E-Verwaltung des Ministeriums an die UGE
Behörde:
Einheit für Großunternehmen und strategische Gruppen (UGE), Generaldirektion für Migrationsmanagement
Land:
Spanien
Kategorie:
Ausländerangelegenheiten: NIE, TIE, Aufenthalt
Ausfüllen:
Chat in jeder Sprache → Originalformular → PDF
Preis:
Formular kostenlos · Chat €5 pro Dokument
Zuletzt aktualisiert:

Was ist dieses Dokument

„Comunicación de desplazamiento para investigación UE“ ist die amtliche Vorlage des spanischen Ministeriums für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration für die Mobilität von Forschenden innerhalb der EU nach Richtlinie (EU) 2016/801 und Artikel 72.6 des Gesetzes 14/2013. Eine Einrichtung mit Sitz in einem anderen EU-Staat teilt der Einheit für Großunternehmen und strategische Gruppen (UGE) mit, dass sie eine forschende Person mit gültiger Erlaubnis „Forschung EU“ dieses Staates nach Spanien entsendet; Familienangehörige dürfen mitkommen.

Nach Artikel 72.7 kann die Generaldirektion für Migration der Mobilität binnen 30 Tagen ab Eingang der vollständigen Mitteilung mit Begründung widersprechen. FoxDocs trägt Ihre Daten in die Felder des amtlichen PDFs ein, ohne das Layout zu ändern.

Wer reicht ein und wo

  • eingereicht wird sie von der entsendenden Einrichtung im anderen EU-Staat; unterschrieben von ihrer vertretungsberechtigten Person (Rektor, Direktor usw.);
  • die forschende Person braucht eine von diesem Staat nach Richtlinie 2016/801 erteilte Erlaubnis „Forschung EU“, gültig für die gesamte Mobilität;
  • die Mitteilung erfolgt zusammen mit dem Erlaubnisantrag im ersten Staat oder, wenn die Person dort bereits zugelassen ist, sobald das Mobilitätsvorhaben bekannt ist;
  • Empfänger ist die UGE (Generaldirektion für Migrationsmanagement); Unterlagen nach Gesetz 14/2013, auch Mitteilungen, werden elektronisch über die E-Verwaltung des Ministeriums mit digitalem Zertifikat eingereicht;
  • wurde die Erlaubnis von Spanien erteilt, ist diese Mitteilung nicht nötig — sie gilt für Forschende aus einem anderen EU-Staat.

Was das Formular abfragt

  • vertretungsberechtigte Person der Einrichtung: Name, DNI/NIE/Pass, Name der Einrichtung und Eigenschaft der Vertretung;
  • Gültigkeit der Erlaubnis (TT/MM/JJJJ) und ausstellender EU-Staat;
  • Grundlage: Aufnahmevereinbarung (convenio de acogida) oder Arbeitsvertrag, mit Bezeichnung;
  • forschende Person: Vorname, zwei Nachnamen, Staatsangehörigkeit, NIE (falls vorhanden), Pass, Geburtsdatum und -ort, Namen der Eltern, Familienstand (S/C/V/D/Sp), Anschrift in Spanien, Telefon, E-Mail;
  • voraussichtliche Dauer der Mobilität; bis zu vier Familienangehörige — Name und Verwandtschaft;
  • Ort und Datum, Unterschrift der vertretungsberechtigten Person.

Was man beifügt

  • gültiger Reisepass der forschenden Person;
  • die Erlaubnis des ersten EU-Staats für den gesamten Mobilitätszeitraum;
  • Aufnahmevereinbarung oder Arbeitsvertrag aus dem ersten Staat mit voraussichtlicher Dauer und Daten der Mobilität;
  • Nachweis über Krankenversicherung und ausreichende Mittel für die forschende Person und die Familie;
  • die vollständige Liste und ob eine Gebühr anfällt, bei der UGE erfragen.

So füllen Sie es mit FoxDocs aus

  1. Erzählen Sie im Chat in beliebiger Sprache von der forschenden Person, der Einrichtung und den Reisedaten.
  2. Der Assistent füllt in Großbuchstaben aus, verteilt Daten auf TT/MM/JJJJ-Felder, schreibt das Land auf Spanisch und kreuzt Grundlage und Familienstand an.
  3. PDF herunterladen, prüfen, von der Einrichtung unterschreiben lassen und über die E-Verwaltung der UGE einreichen.

Quelle

Amtliche Formulare zum Gesetz 14/2013, Ministerium für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration Spaniens: inclusion.gob.es — Modelos de solicitudes de la Ley 14/2013; Einreichung — UGE: ¿Cómo presento la solicitud?. Geprüft am 2026-10-09. Keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wer reicht die Mitteilung ein — die forschende Person oder die Einrichtung?

Die Einrichtung im anderen EU-Staat, die die Person nach Spanien entsendet. Ihre vertretungsberechtigte Person unterschreibt; die Daten der forschenden Person und der Familie stehen im selben Formular.

Wann muss sie eingereicht werden?

Nach Artikel 72.6 des Gesetzes 14/2013 — zusammen mit dem Erlaubnisantrag im ersten EU-Staat oder, wenn die Person dort schon zugelassen ist, sobald das Mobilitätsvorhaben bekannt ist.

Muss man auf eine spanische Erlaubnis warten?

Artikel 72.6–7 sieht eine Mitteilung vor, keinen eigenen Antrag auf eine spanische Erlaubnis. Die Generaldirektion für Migration kann binnen 30 Tagen ab Eingang der vollständigen Mitteilung begründet widersprechen; dann muss der erste Staat Person und Familie wieder einreisen lassen.

Kann man das Papierformular persönlich abgeben?

Nein: Laut UGE werden Unterlagen nach Gesetz 14/2013, auch Mitteilungen, elektronisch über die E-Verwaltung des Ministeriums mit digitalem Zertifikat eingereicht.

Was muss beigefügt werden?

Pass, die Erlaubnis des ersten Staats für die Mobilität, Aufnahmevereinbarung oder Arbeitsvertrag mit den Mobilitätsdaten sowie Nachweise über Versicherung und Mittel für Person und Familie.

Dürfen Familienangehörige mitkommen?

Ja. Das Gesetz erfasst Ehe- oder Lebenspartner, minderjährige Kinder, unterhaltsberechtigte volljährige Kinder sowie unterhaltsberechtigte Verwandte in aufsteigender Linie (etwa Eltern). Das Formular hat vier Zeilen: Name und Verwandtschaft.

Was, wenn Spanien die Erlaubnis „Forschung EU“ erteilt hat?

Dann ist diese Mitteilung nicht nötig: Sie gilt für Forschende mit der Erlaubnis eines anderen EU-Staats. Für den Wechsel von Spanien in einen anderen EU-Staat gelten dessen Regeln.

Was kostet das Ausfüllen mit FoxDocs?

Der Preis steht auf der Dokumentseite. FoxDocs erhebt keine staatliche Gebühr — ob eine anfällt, bei der UGE erfragen.

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