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Mitteilung über einen unternehmensinternen ICT-Transfer nach Spanien

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So funktioniert es

  1. 1

    Transfer beschreiben

    Erzählen Sie im Chat von Mitarbeiter, ICT-Erlaubnis und Unternehmen.

  2. 2

    Felder prüfen

    Der Assistent füllt Angaben zu Mitarbeiter, Unterzeichner und Fristen aus.

  3. 3

    PDF herunterladen

    Unterschreiben und der elektronischen Einreichung bei der UGE beifügen.

Über das Dokument

Wer reicht ein:
Unternehmen aus einem anderen EU-Staat, das einen Mitarbeiter mit ICT-Erlaubnis nach Spanien entsendet
Wo einreichen:
UGE-CE, elektronisch über die sede electrónica des Inklusionsministeriums
Behörde:
Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos (Dirección General de Gestión Migratoria)
Land:
Spanien
Kategorie:
Ausländerangelegenheiten: NIE, TIE, Aufenthalt
Ausfüllen:
Chat in jeder Sprache → Originalformular → PDF
Preis:
Formular kostenlos · Chat €5 pro Dokument
Zuletzt aktualisiert:

Was ist dieses Dokument

„Comunicación de desplazamiento por traslado intraempresarial ICT UE“ ist ein Muster des spanischen Ministeriums für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration für die Mobilität innerhalb der EU nach der Richtlinie 2014/66/EU. Damit erklärt ein Unternehmen den spanischen Behörden, dass sein Mitarbeiter aus einem Nicht-EU-Staat einen von einem anderen EU-Staat erteilten ICT-Aufenthaltstitel besitzt und nach Spanien wechselt.

Nach Artikel 73.3 des Gesetzes 14/2013 (auf Seite 2 des Formulars abgedruckt) dürfen Unternehmen aus anderen EU-Staaten einen solchen Mitarbeiter für die Gültigkeitsdauer seiner Erlaubnis nach Spanien entsenden, nachdem sie dies der Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos mitgeteilt haben. FoxDocs trägt die Daten in die Felder des Ministeriums-PDF ein und ändert dessen Text nicht.

Wer reicht ein und wo

  • die Mitteilung reicht das entsendende Unternehmen aus einem anderen EU-Staat ein; es unterschreibt sein Vertreter — Geschäftsführer, Direktor oder Bevollmächtigter;
  • der Mitarbeiter ist Führungskraft, Spezialist oder Trainee mit gültiger ICT-Erlaubnis des ersten EU-Staates;
  • Empfänger ist die Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos (UGE-CE);
  • nach Angaben der UGE werden alle Unterlagen nach Gesetz 14/2013, auch Mitteilungen, ausschließlich elektronisch über die sede electrónica des Ministeriums eingereicht; ein elektronisches Zertifikat ist nötig.

Was das Formular abfragt

  • Unterzeichner: Name, DNI/NIE/Reisepass und in welcher Eigenschaft er das Unternehmen vertritt;
  • Name des meldenden Unternehmens;
  • bis wann die ICT-Erlaubnis gilt und welcher EU-Staat sie erteilt hat;
  • Kategorie des Mitarbeiters: Führungskraft, Spezialist oder Trainee;
  • Angaben zum Mitarbeiter: Vorname, zwei Nachnamen, Staatsangehörigkeit, NIE (falls vorhanden), Reisepass, Geburtsdatum und -ort, Namen der Eltern, Familienstand, Anschrift in Spanien, Telefon, E-Mail;
  • aufnehmende Einheit in Spanien und geplante Dauer;
  • Ort und Datum, Unterschrift.

Was bereitzuhalten ist

  • das ausgefüllte und unterschriebene Formular zum Hochladen in die sede electrónica;
  • Reisepass und ICT-Karte des ersten EU-Staates: daraus stammen Nummern, Daten und Kategorie;
  • welche weiteren Unterlagen beizufügen sind, steht auf der Website der UGE — das Formular selbst enthält keine Liste.

So füllen Sie es mit FoxDocs aus

  1. Erzählen Sie im Chat in beliebiger Sprache vom Mitarbeiter, seiner ICT-Erlaubnis und dem entsendenden und aufnehmenden Unternehmen.
  2. Der Assistent schreibt in Großbuchstaben, verteilt Daten auf die Felder TT/MM/JJJJ und kreuzt Kategorie und Familienstand an.
  3. Laden Sie das PDF herunter, prüfen und unterschreiben Sie es und fügen Sie es der elektronischen Einreichung bei der UGE bei.

Quelle

Muster „Modelo de comunicación de desplazamiento por traslado intraempresarial ICT UE“, Ministerium für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration Spaniens: inclusion.gob.es — Modelos de solicitudes de la Ley 14/2013; Einreichung — UGE — Solicitudes. Mobilitätsregeln — Artikel 73.3 Gesetz 14/2013. Geprüft am 2026-10-09. Keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wer reicht diese Mitteilung ein?

Das Unternehmen in einem anderen EU-Staat, das den Mitarbeiter nach Spanien entsendet. Unterschreiben muss sein Vertreter, nicht der Mitarbeiter.

Für welche Mitarbeiter gilt sie?

Für Nicht-EU-Bürger, die bereits eine ICT-Erlaubnis eines anderen EU-Staates als Führungskraft, Spezialist oder Trainee besitzen und zu einem Unternehmen derselben Gruppe in Spanien wechseln.

Wo und wie wird sie eingereicht?

Bei der Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos. Laut UGE nur elektronisch über die sede electrónica des Ministeriums, mit elektronischem Zertifikat.

Kann Spanien der Entsendung widersprechen?

Ja. Nach Artikel 73.3 des Gesetzes 14/2013, wie auf dem Formular abgedruckt, kann die Generaldirektion für Migration binnen 20 Tagen begründet widersprechen: wenn die Voraussetzungen fehlen, Unterlagen betrügerisch erlangt oder gefälscht wurden oder die Höchstdauer des Transfers abgelaufen ist.

Wie lange darf der Transfer dauern?

Nach demselben Artikel höchstens 3 Jahre für Führungskräfte und Spezialisten und höchstens ein Jahr für Trainees.

Was gehört in das Feld NIE?

Wurde dem Mitarbeiter bereits eine NIE erteilt, tragen Sie die vollständige Nummer ein (X0000000T). Wenn nicht, bleibt das Feld NIE leer; die Passnummer steht in einem eigenen Feld.

Was ist der Unterschied zum Formular MI-T?

MI-T ist der Antrag auf eine von Spanien erteilte Erlaubnis nach Gesetz 14/2013. Diese Mitteilung wird eingereicht, wenn die ICT-Erlaubnis bereits von einem anderen EU-Staat erteilt wurde.

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