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EX-24 – Antrag auf befristeten Aufenthalt für Familienangehörige spanischer Staatsangehöriger

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So funktioniert es

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    Situation beschreiben

    Im Chat in beliebiger Sprache angeben, in welcher Beziehung Sie zum Spanier stehen.

  2. 2

    Felder prüfen

    Der Assistent füllt Daten beider Personen, Datum dd/mm/aaaa, Verwandtschaft und Kreuze aus.

  3. 3

    PDF herunterladen

    Ausdrucken, unterschreiben und mit Kopie bei der Oficina de Extranjería einreichen.

Über das Dokument

Land:
Spanien
Kategorie:
Ausländerangelegenheiten: NIE, TIE, Aufenthalt
Ausfüllen:
Chat in jeder Sprache → Originalformular → PDF
Preis:
Formular kostenlos · Chat €8 pro Dokument
Zuletzt aktualisiert:

Was ist dieses Dokument

EX-24 („Solicitud de autorización de residencia temporal de familiares de personas con nacionalidad española (LO 4/2000 y RD 1155/2024)“) ist das offizielle spanische Formular, mit dem Familienangehörige eines spanischen Staatsangehörigen eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Das Formular ist auf Spanisch und hat fünf Seiten: Antrag (S. 1–2), Hinweise (S. 3), Anlage I — Erklärung des Ehepartners oder Partners (S. 4) und Anmerkungen (S. 5).

Seit Inkrafttreten des RD 1155/2024 (Mai 2025) beantragen Angehörige von Spaniern in der Regel den Aufenthalt nach dieser nationalen Regelung statt der Karte für Familienangehörige von EU-Bürgern (EX-19). FoxDocs trägt Ihre Angaben lediglich in die Felder des offiziellen PDF ein und verändert das Layout nicht.

Wer beantragt und wo

  • ein Ausländer, der Ehepartner oder eingetragener/fester Partner eines Spaniers ist, ein Kind unter 26 Jahren oder mit Behinderung, ein unterhaltsabhängiges Kind über 26, ein Verwandter in aufsteigender Linie ersten Grades, Vater, Mutter oder Vormund eines spanischen Minderjährigen, ein pflegender Angehöriger bis zum zweiten Grad oder bestimmte andere unterhaltsabhängige Angehörige;
  • dasselbe Formular dient der Verlängerung (RENOVACIÓN) und dem eigenständigen Aufenthalt bei Fortbestehen des Rechts — etwa nach Tod oder Wegzug des Spaniers, Nichtigkeit, Scheidung oder Ende der Partnerschaft sowie für Opfer geschlechtsspezifischer oder sexueller Gewalt und von Menschenhandel;
  • stellt der spanische Angehörige den Antrag oder ist der Ausländer bereits in Spanien: bei der Oficina de Extranjería der Wohnsitzprovinz oder elektronisch über die Sede electrónica Mercurio; ist der Ausländer im Ausland: beim spanischen Konsulat;
  • laut offizieller Hoja informativa 18 ist das Verfahren gebührenfrei — eine Gebühr nach Formular 790 fällt dafür nicht an; eine etwaige Gebühr für die TIE-Karte bei der Polizei erfragen;
  • ein Vertreter kann den Antrag einreichen — Abschnitt 3 wird nur ausgefüllt, wenn er nicht der Antragsteller selbst ist.

Was das Formular abfragt

  • Abschnitt 1 — Ausländer: Reisepass, NIE (falls vorhanden), Nachnamen, Vorname, Geschlecht (X/H/M), Geburtsdatum (dd/mm/aaaa), Geburtsort und -land, Staatsangehörigkeit, Familienstand (S/C/V/D/Sp), Namen von Vater und Mutter, Anschrift in Spanien, Mobiltelefon, E-Mail und gesetzlicher Vertreter;
  • Abschnitt 2 — der spanische Staatsangehörige, von dem das Recht abgeleitet wird: Reisepass, DNI, Nachnamen, Vorname, Geschlecht, Familienstand, Geburtsdatum und -land, Namen der Eltern, Anschrift in Spanien und Verwandtschaftsverhältnis (parentesco);
  • Abschnitt 3 — Vertreter für die Einreichung; Abschnitt 4 — Zustellanschrift und Einwilligung in elektronische Zustellungen über DEHú;
  • Abschnitt 5 — Art der Erlaubnis: RESIDENCIA INICIAL (mit Ankreuzen des Familiengrundes), RENOVACIÓN oder RESIDENCIA INDEPENDIENTE bei Fortbestehen des Rechts;
  • Ort, Datum, Unterschrift und die Zeile „Dirigida a“ — die Behörde, an die der Antrag gerichtet ist;
  • Anlage I (S. 4) — eidesstattliche Erklärung des Ehepartners oder Partners, dass kein anderer Ehepartner oder Partner mit ihm in Spanien lebt: Personalien, Ort, Datum und Unterschrift.

Üblicherweise mitzubringende Unterlagen

  • das Formular EX-24 im Original und in Kopie, in Großbuchstaben ausgefüllt; für Ehepartner oder Partner zusätzlich Anlage I;
  • Reisepass des Antragstellers im Original und Kopie aller Seiten;
  • DNI oder Reisepass des spanischen Staatsangehörigen;
  • Nachweis der Familienbeziehung: Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, Geburtsurkunde, ggf. Nachweis von Unterhalt oder Pflege; ausländische Urkunden in der Regel legalisiert oder mit Apostille und übersetzt;
  • ein Führungszeugnis aus jedem Land, in dem Sie in den letzten fünf Jahren gelebt haben (außer Spanien); ein Gebührenbeleg ist nicht nötig — das Verfahren ist gebührenfrei;
  • die genaue Liste hängt vom Antragsgrund und der Behörde ab — bitte vorher erfragen.

So füllen Sie es mit FoxDocs aus

  1. Schreiben Sie im Chat in beliebiger Sprache, in welcher Beziehung Sie zum spanischen Staatsangehörigen stehen und welche Erlaubnis Sie brauchen: erstmalig, Verlängerung oder eigenständig.
  2. Der Assistent füllt die Felder in Großbuchstaben aus, verteilt Daten auf dd/mm/aaaa und die NIE auf Buchstabe, Nummer und Prüfbuchstaben, kreuzt die richtigen Kästchen an und füllt bei Bedarf Anlage I aus.
  3. PDF herunterladen, prüfen, ausdrucken, handschriftlich unterschreiben und mit einer Kopie einreichen.

Quelle

Offizielle EX-Formulare, spanisches Ministerium für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration: inclusion.gob.es — Modelos de solicitud. Geprüft am 2026-10-09. Dies ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wer braucht das Formular EX-24?

Ausländische Familienangehörige eines Spaniers — Ehepartner oder Partner, Kinder, Eltern und bestimmte andere Verwandte —, die in Spanien leben möchten.

Worin unterscheidet sich EX-24 von EX-19?

EX-19 ist die Karte für Familienangehörige von EU-Bürgern. Seit dem RD 1155/2024 reichen Angehörige von Spaniern in der Regel EX-24 nach nationalem Recht ein. In Zweifelsfällen bei der Oficina de Extranjería nachfragen.

Wo reiche ich EX-24 ein?

Bei der Oficina de Extranjería Ihrer Wohnsitzprovinz, meist mit cita previa (Termin), oder elektronisch über die Sede electrónica Mercurio. Wer im Ausland ist, beantragt beim spanischen Konsulat.

Wie hoch ist die Gebühr und wie zahle ich sie?

Laut offizieller Hoja informativa 18 (Inklusionsministerium, Stand April 2026) ist das Verfahren gebührenfrei, eine Gebühr nach Formular 790 fällt nicht an. Eine etwaige Gebühr für die TIE-Karte bei der Polizei erfragen.

Was ist Anlage I?

Eine eidesstattliche Erklärung des Ehepartners oder Partners, dass kein anderer Ehepartner oder Partner mit ihm in Spanien lebt. Sie wird nur beim Grund Ehepartner/Partner ausgefüllt.

Kann ich mit demselben Formular verlängern?

Ja, Abschnitt 5 hat das Kästchen RENOVACIÓN. Dort ist auch der eigenständige Aufenthalt nach Tod oder Wegzug des Spaniers, Scheidung und in anderen Fällen vorgesehen.

Darf ich ein am Computer ausgefülltes Formular einreichen?

EX-Formulare werden im amtlichen Muster eingereicht. FoxDocs trägt die Daten in die Felder des offiziellen PDF ein, ohne das Layout zu ändern; unterschrieben wird von Hand.

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