Über das Dokument
- Wer reicht ein:
- Ausländer mit Hochschulabschluss in Spanien (das Formular nennt auch Forschende)
- Wo einreichen:
- Wird dem elektronischen Antrag bei der Delegación oder Subdelegación del Gobierno beigefügt
- Behörde:
- Ministerium für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration
- Land:
- Spanien
- Kategorie:
- Ausländerangelegenheiten: NIE, TIE, Aufenthalt
- Ausfüllen:
- Chat in jeder Sprache → Originalformular → PDF
- Preis:
- Formular kostenlos · Chat €5 pro Dokument
- Zuletzt aktualisiert:
- Offizielle Quelle:
- https://www.inclusion.gob.es/web/migraciones/modelos-de-comunicaciones
Was ist das für ein Dokument
„Declaración responsable de suficiencia de recursos. Investigadores y estudiantes (Directiva UE 2016/801)“ ist eine Vorlage des spanischen Ministeriums für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration aus der Rubrik „Modelos de comunicaciones“. Darin erklären Sie in eigener Verantwortung, dass Sie für die gesamte Dauer der Erlaubnis über ausreichende Mittel für sich und gegebenenfalls Ihre Familie verfügen, und listen diese Mittel auf.
Grundlage ist die Zusatzbestimmung 17 des Gesetzes 14/2013: Nach Abschluss eines Hochschulstudiums (mindestens Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens, also Bachelor) dürfen Ausländer bis zu 24 Monate in Spanien bleiben, um eine dem Abschluss entsprechende Arbeit zu suchen oder ein Unternehmensprojekt zu starten; die ausreichenden Mittel werden genau mit dieser aufgeschlüsselten Erklärung nachgewiesen. Das Ministerium bezeichnet seine Vorlagen als Orientierung, nicht als Pflicht; FoxDocs füllt die Felder des Ministeriums-PDF aus und ändert den Text nicht.
Wer reicht ein und wo
- Ausländer, die in Spanien mit einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken ein Hochschulstudium abgeschlossen haben (der Titel des Formulars nennt auch Forschende);
- sie wird mit dem Antrag auf die Erlaubnis zur Arbeitssuche oder Gründung eingereicht — im Formular EX-26 ist das das Kästchen mit „artículo 190.10“ des RD 1155/2024;
- der Antrag wird elektronisch bei der Delegación oder Subdelegación del Gobierno der Provinz gestellt, in der Sie wohnen werden: in den letzten 60 Tagen der Studienerlaubnis oder in den 90 Tagen nach ihrem Ablauf;
- laut Formular werden Original und Kopie eingereicht.
Was das Formular abfragt
- Nachnamen, Vorname, Staatsangehörigkeit, NIE und Passnummer;
- Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ), Geburtsort und -land, Vornamen der Eltern, Familienstand;
- Anschrift in Spanien, Telefon und E-Mail;
- Zweck: Arbeitssuche oder eigenes Unternehmensprojekt;
- Mittelquellen — bis zu vier Zeilen je Abschnitt: Bankkonten und Einlagen (Bank, Kontonummer oder IBAN, Betrag in Euro), Aktien und Beteiligungen (Unternehmen, Anzahl, Betrag), Sonstiges (Herkunft, Beschreibung, Betrag);
- Ort und Datum der Unterschrift, Unterschrift.
Was Sie mitbringen sollten
- die unterschriebene Erklärung;
- Hochschulabschluss oder Abschlussbescheinigung;
- Krankenversicherung;
- Nachweise der aufgeführten Mittel (Kontoauszüge, Depotauszüge);
- welcher Betrag als ausreichend gilt und die vollständige Unterlagenliste erfahren Sie auf der Website des Ministeriums oder bei der Oficina de Extranjería.
So füllen Sie es mit FoxDocs aus
- Erzählen Sie im Chat in beliebiger Sprache von sich und wovon Sie leben werden.
- Der Assistent schreibt in Großbuchstaben, verteilt das Geburtsdatum auf die Kästchen, kreuzt Zweck und Mittelarten an und füllt die Tabellen.
- PDF herunterladen, prüfen, unterschreiben und dem Antrag beifügen.
Quelle
Vorlage „Declaración responsable de suficiencia de recursos“, spanisches Ministerium für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration: inclusion.gob.es — Modelos de comunicaciones. Voraussetzungen der Erlaubnis: Zusatzbestimmung 17 des Gesetzes 14/2013 und Artikel 190.10 RD 1155/2024 (BOE). Geprüft am 2026-10-09. Keine Rechtsberatung.
