Über das Dokument
- Wer reicht ein:
- Die spanische Hochschule, die Studierende mit Studienerlaubnis eines anderen EU-Staats aufnimmt
- Wo einreichen:
- Oficina de Extranjería der Provinz, in der das Studium beginnt
- Behörde:
- Oficina de Extranjería (Ministerio de Inclusión, Seguridad Social y Migraciones)
- Land:
- Spanien
- Kategorie:
- Ausländerangelegenheiten: NIE, TIE, Aufenthalt
- Ausfüllen:
- Chat in jeder Sprache → Originalformular → PDF
- Preis:
- Formular kostenlos · Chat €5 pro Dokument
- Zuletzt aktualisiert:
- Offizielle Quelle:
- https://www.inclusion.gob.es/web/migraciones/modelos-de-comunicaciones
Was ist dieses Dokument
„Comunicación de desplazamiento por estudios UE“ ist das amtliche Muster des spanischen Ministeriums für Inklusion, Soziale Sicherheit und Migration für die Mobilität von Studierenden innerhalb der EU nach der Richtlinie (EU) 2016/801 und Artikel 59.2 RD 1155/2024. Drittstaatsangehörige mit einer Studienerlaubnis eines anderen EU-Staats können einen Teil ihres Studiums bis zu 360 Tage an einer spanischen Hochschule absolvieren, wenn die Hochschule die Oficina de Extranjería benachrichtigt.
Das Ministerium bezeichnet seine Mitteilungsmuster als Orientierung (nicht verpflichtend), sie enthalten aber alle gesetzlich verlangten Angaben. FoxDocs trägt Ihre Daten in die Felder des amtlichen PDF ein und ändert das Layout nicht.
Wer reicht ein und wo
- die spanische Hochschule, die die Studierenden aufnimmt, macht die Mitteilung; ihre Vertretung (Rektor, Direktor usw.) unterschreibt;
- die Studierenden nehmen an einem EU-Programm, einem multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen teil oder studieren aufgrund einer Vereinbarung zwischen Hochschulen;
- die Studienerlaubnis des ersten EU-Staats muss den gesamten Studienzeitraum in Spanien abdecken;
- eingereicht wird bei der Oficina de Extranjería der Provinz, in der das Studium beginnt — jederzeit vor der Einreise und spätestens einen Monat danach; laut Formular Original und Kopie;
- wie eingereicht wird (persönlich mit Termin oder über das elektronische Register), erfahren Sie bei Ihrer Oficina de Extranjería.
Was das Formular abfragt
- Vertretung der Hochschule: Name, DNI/NIE/Pass, Name der spanischen Hochschule und Eigenschaft, in der sie vertreten wird;
- Ablaufdatum der Studienerlaubnis (TT/MM/JJJJ) und der EU-Staat, der sie erteilt hat;
- Grundlage: EU-Programm, multilaterales Programm oder Vereinbarung zwischen Hochschulen — mit Bezeichnung;
- Studierende: Vorname, zwei Nachnamen, Staatsangehörigkeit, NIE (falls vorhanden), Pass, Geburtsdatum und -ort, Namen von Vater und Mutter, Familienstand (S/C/V/D/Sp), Anschrift in Spanien, Telefon, E-Mail;
- Studium in Spanien und voraussichtliche Dauer (höchstens 360 Tage);
- Ort und Datum, Unterschrift, Provinz der Oficina de Extranjería.
Was beizufügen ist
- gültiger Reisepass oder anderes Reisedokument;
- Studienerlaubnis des ersten EU-Staats für den gesamten Mobilitätszeitraum;
- Nachweis, dass im Rahmen eines EU-Programms, eines multilateralen Programms oder einer Hochschulvereinbarung studiert wird;
- Nachweis der Zulassung durch die spanische Hochschule;
- vollständige Liste und etwaige Gebühren bei der Oficina de Extranjería erfragen.
So füllen Sie es mit FoxDocs aus
- Erzählen Sie im Chat in beliebiger Sprache von den Studierenden, der Erlaubnis des ersten Staats, dem Programm und den Daten.
- Der Assistent füllt die Felder in Großbuchstaben aus, verteilt Daten auf die Kästchen TT/MM/JJJJ, schreibt das Land auf Spanisch und kreuzt Grundlage und Familienstand an.
- Laden Sie das PDF herunter, prüfen Sie es, lassen Sie es von der Vertretung der Hochschule unterschreiben und reichen Sie es bei der Oficina de Extranjería ein.
Quelle
Mitteilungsmuster des spanischen Ministeriums für Inklusion, Soziale Sicherheit und Migration: inclusion.gob.es — Modelos de comunicaciones; die Mobilitätsbedingungen stehen in Artikel 59.2 RD 1155/2024, abgedruckt auf Seite 2 des Formulars. Geprüft am 2026-10-09. Dies ist keine Rechtsberatung.
