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Erklärung über Nichterwerbstätigkeit für den Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit in Spanien

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So funktioniert es

  1. 1

    Erzählen Sie von sich

    Schreiben Sie Ihre Daten in den Chat und Ihre Anschrift in Spanien, falls schon vorhanden.

  2. 2

    Felder prüfen

    Der Assistent füllt Ihre Daten, den Familienstand und das Unterschriftsdatum aus.

  3. 3

    PDF herunterladen

    Ausdrucken, unterschreiben und mit Kopie und Unternehmensbescheinigung dem Antrag beilegen.

Über das Dokument

Wer reicht ein:
Ausländer mit Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit (Erstantrag oder Verlängerung), deren Mittel aus Firmenanteilen stammen
Wo einreichen:
Spanisches Konsulat (Visum) oder Oficina de Extranjería (Verlängerung, EX-01)
Behörde:
Ministerium für Inklusion, Soziale Sicherheit und Migration
Land:
Spanien
Kategorie:
Ausländerangelegenheiten: NIE, TIE, Aufenthalt
Ausfüllen:
Chat in jeder Sprache → Originalformular → PDF
Preis:
Formular kostenlos · Chat €3 pro Dokument
Zuletzt aktualisiert:

Was ist dieses Dokument

„Declaración jurada de inactividad laboral (RD 1155/2024)“ ist eine Vorlage des spanischen Ministeriums für Inklusion, Soziale Sicherheit und Migration aus dem Bereich „Modelos de comunicaciones“. Die unterzeichnende Person erklärt gegenüber den spanischen Behörden, dass sie in den Unternehmen, aus deren Aktien oder Anteilen ihre Mittel stammen, nicht arbeitet.

Verlangt wird sie von Artikel 62.3 RD 1155/2024, der Ausländerverordnung. Für den befristeten Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit (residencia temporal no lucrativa) sind ausreichende Mittel nachzuweisen; stammen sie aus Aktien oder Anteilen an spanischen, gemischten oder in Spanien ansässigen ausländischen Unternehmen, braucht es eine Bescheinigung dieser Unternehmen, dass Sie dort nicht arbeiten, und diese Erklärung. FoxDocs füllt die Felder des Ministeriums-PDF aus, ohne den Text zu ändern.

Wer reicht ein und wo

  • Ausländer, die den Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit beantragen oder verlängern und von Erträgen aus Firmenanteilen leben;
  • Erstantrag: zusammen mit dem Visumantrag beim spanischen Konsulat (Artikel 63 RD 1155/2024);
  • Verlängerung: zusammen mit EX-01 bei der Oficina de Extranjería — Artikel 64 verweist auf dieselben Mittel;
  • stammen die Mittel aus Rente, Ersparnissen oder Mieten statt aus Anteilen, ist die Erklärung nicht nötig;
  • laut Formular werden Original und Kopie eingereicht.

Was das Formular abfragt

  • Vorname, zwei Nachnamen, Staatsangehörigkeit, NIE (falls vorhanden) und Passnummer;
  • Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ), Geburtsort und -land, Vornamen von Vater und Mutter;
  • Familienstand — Kästchen S/C/V/D/Sp;
  • Anschrift in Spanien, Telefon und E-Mail;
  • Ort und Datum, Unterschrift.

Was Sie mitbringen

  • die unterschriebene Erklärung — Original und Kopie;
  • die Bescheinigung der Unternehmen, dass Sie dort nicht arbeiten (die Erklärung verweist darauf);
  • Nachweise der Mittel selbst und den Antrag (Visum oder EX-01);
  • die vollständige Liste für Ihren Fall erfragen Sie beim Konsulat oder der Oficina de Extranjería.

So füllen Sie es mit FoxDocs aus

  1. Erzählen Sie im Chat in beliebiger Sprache von sich.
  2. Der Assistent schreibt die Daten in Großbuchstaben, verteilt das Geburtsdatum auf die Kästchen und kreuzt den Familienstand an.
  3. PDF herunterladen, prüfen, von Hand unterschreiben und mit Kopie und Unternehmensbescheinigung dem Antrag beilegen.

Quelle

Vorlage „Declaración de inactividad laboral“, spanisches Ministerium für Inklusion, Soziale Sicherheit und Migration: inclusion.gob.es — Modelos de comunicaciones. Geprüft am 2026-10-09. Dies ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wann wird diese Erklärung gebraucht?

Wenn Sie den Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit beantragen oder verlängern und Ihre Mittel aus Aktien oder Anteilen an spanischen, gemischten oder in Spanien ansässigen ausländischen Unternehmen stammen. So verlangt es Artikel 62.3 RD 1155/2024.

Was genau erkläre ich?

Dass Sie in den Unternehmen, aus deren Anteilen Ihre Mittel stammen, nicht arbeiten. Eine Tätigkeit dort widerspräche der Erlaubnis selbst, die für ein Leben in Spanien ohne Arbeit gilt.

Reicht die Erklärung allein?

Nein. Die Verordnung verlangt zusätzlich eine Bescheinigung der Unternehmen, dass Sie dort nicht arbeiten. Die Erklärung verweist darauf.

Ich lebe von Rente oder Ersparnissen. Brauche ich das Formular?

Nein. Es ist nur nötig, wenn die Mittel aus Aktien oder Anteilen an Unternehmen stammen.

Ich habe noch keine NIE. Was trage ich ein?

Lassen Sie das NIE-Feld leer. Beim Erstantrag über das Konsulat gibt es meist noch keine NIE; die Passnummer genügt.

Wie viele Exemplare bringe ich mit?

Laut Formular selbst: Original und Kopie.

Kann ich von Hand ausfüllen?

Ja, das Formular verlangt Druckbuchstaben in Großschrift mit schwarzem Stift oder Maschine. FoxDocs füllt es direkt in Großbuchstaben aus.

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