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Erklärung über den Schulbesuch unterhaltsberechtigter Minderjähriger (Spanien)

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So funktioniert es

  1. 1

    Von den Kindern erzählen

    Schreiben Sie im Chat, welche Kinder in Spanien zur Schule gehen und in welcher Provinz.

  2. 2

    Felder prüfen

    Der Assistent füllt Ihre Angaben, die Anschrift und die Kindertabelle aus.

  3. 3

    PDF herunterladen

    Drucken, unterschreiben und dem Verlängerungsantrag beilegen.

Über das Dokument

Wer reicht ein:
Ausländische Person mit Kindern im Schulalter, die ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert
Wo einreichen:
Wird dem Verlängerungs- oder Daueraufenthaltsantrag beigelegt: im Amt oder elektronisch
Behörde:
Ministerium für Inklusion, Soziale Sicherheit und Migration
Land:
Spanien
Kategorie:
Ausländerangelegenheiten: NIE, TIE, Aufenthalt
Ausfüllen:
Chat in jeder Sprache → Originalformular → PDF
Preis:
Formular kostenlos · Chat €5 pro Dokument
Zuletzt aktualisiert:

Was ist das für ein Dokument

„Declaración del cumplimiento de la obligación de escolarización de menores a cargo en España“ ist ein Formular des spanischen Ministeriums für Inklusion, Soziale Sicherheit und Migration aus der Rubrik „Modelos de comunicaciones“. Damit erklärt eine ausländische Person, dass die Kinder im Schulalter, für die sie in Spanien sorgt, die Schule besuchen.

Das Königliche Dekret 1155/2024 verlangt dies bei der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis: Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, abhängige und selbständige Beschäftigung (Artikel 64, 71, 80, 86) sowie beim Daueraufenthalt aufgrund früherer Aufenthaltszeiten (Artikel 184). Das Ministerium bezeichnet die Formulare dieser Rubrik als Orientierungsmuster, nicht als Pflicht. FoxDocs füllt die Felder des Ministeriums-PDF aus, ohne den Text zu ändern.

Wer reicht es ein und wo

  • ausländische Personen mit Aufenthaltserlaubnis, die in Spanien für Kinder im Schulalter sorgen;
  • Schulalter laut Fußnote des Formulars: ab dem Kalenderjahr, in dem das Kind 6 wird, bis einschließlich 16 Jahre;
  • die Erklärung wird dem Verlängerungsantrag (EX-01, EX-02, EX-03, EX-07) oder dem Antrag auf Daueraufenthalt (EX-11) beigelegt – auf Papier im Amt oder als Upload bei elektronischer Einreichung;
  • ist der Schulbesuch nicht nachgewiesen, informiert die Ausländerbehörde die Schulbehörden und weist schriftlich darauf hin, dass die Erlaubnis nicht verlängert wird, wenn das Kind nicht binnen eines Monats eingeschult und der Nachweis erbracht ist (so bei der Verlängerung des Aufenthalts ohne Erwerbstätigkeit, als Arbeitnehmer oder Selbstständiger und beim Daueraufenthalt – RD 1155/2024, Art. 64, 80, 86, 184).

Was das Formular abfragt

  • Angaben zur antragstellenden Person: Vorname, zwei Nachnamen, Staatsangehörigkeit, NIE, Passnummer;
  • Anschrift in Spanien, Telefon und E-Mail;
  • Tabelle für 7 Kinder: Vor- und Nachname, NIE, Geburtsdatum, Provinz des Schulbesuchs, Verhältnis zur antragstellenden Person;
  • Einwilligung, dass die Behörde die Schuldaten selbst prüft;
  • Ort und Datum, Unterschrift.

Was Sie mitnehmen sollten

  • die unterschriebene Erklärung;
  • ohne Einwilligung in die Prüfung – eine Schulbescheinigung (certificación) je Kind, wie auf dem Formular angegeben;
  • den Verlängerungsantrag und die Unterlagen Ihres Verfahrens; die genaue Liste erfragen Sie beim Amt.

So füllen Sie es mit FoxDocs aus

  1. Erzählen Sie im Chat in beliebiger Sprache von sich und den Kindern, die in Spanien zur Schule gehen.
  2. Der Assistent schreibt die Angaben in Großbuchstaben, das Geburtsdatum als TT/MM/JJJJ und beim Datum der Unterschrift den Monat auf Spanisch.
  3. Laden Sie das PDF herunter, prüfen Sie es, unterschreiben Sie von Hand und legen Sie es dem Antrag bei.

Quelle

Formular „Declaración de escolarización“, spanisches Ministerium für Inklusion, Soziale Sicherheit und Migration: inclusion.gob.es — Modelos de comunicaciones. Geprüft am 2026-10-09. Dies ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wozu dient diese Erklärung?

Bei der Verlängerung prüft Spanien, ob die Kinder im Schulalter in Ihrer Obhut zur Schule gehen. In der Erklärung führen Sie diese Kinder auf.

Welche Kinder trage ich ein?

Minderjährige in Ihrer Obhut, die in Spanien leben und im Schulalter sind: ab dem Kalenderjahr, in dem sie 6 werden, bis einschließlich 16 Jahre.

Ist dieses Formular Pflicht?

Nein. Das Ministerium veröffentlicht es als Orientierungsmuster; es ist aber sein eigenes Formular genau für diese Erklärung.

Was bedeutet das Kästchen „Consiento la comprobación de estos datos“?

Die Behörde prüft die Einschulung selbst. Ohne Einwilligung legen Sie die Schulbescheinigungen selbst bei.

Was passiert, wenn der Schulbesuch nicht nachgewiesen ist?

Bei der Verlängerung des Aufenthalts ohne Erwerbstätigkeit, als Arbeitnehmer oder Selbstständiger und beim Daueraufenthalt informiert das Amt die Schulbehörden und weist schriftlich darauf hin: Ist das Kind binnen eines Monats nicht eingeschult und kein Nachweis erbracht, wird nicht verlängert.

Brauche ich die NIE des Kindes?

Nur wenn sie schon erteilt wurde. Hat das Kind keine NIE, bleibt das Feld leer.

Wie viele Kinder passen auf das Formular?

Die Tabelle hat 7 Zeilen. Bei mehr Kindern fragen Sie beim Amt, wie die übrigen anzugeben sind.

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