Über das Dokument
- Wer reicht ein:
- Gesellschaft oder rechtsfähige Personengesellschaft in Thailand
- Wo einreichen:
- Finanzamt (สำนักงานสรรพากรพื้นที่สาขา) des Hauptsitzes oder online unter efiling.rd.go.th
- Behörde:
- Thailändisches Finanzamt (กรมสรรพากร)
- Land:
- Thailand
- Kategorie:
- Unternehmenssteuern: MwSt., Quellensteuer, Körperschaftsteuer
- Ausfüllen:
- Karten mit Hinweisen → Originalformular → PDF
- Preis:
- Kostenlos
- Zuletzt aktualisiert:
- Offizielle Quelle:
- https://www.rd.go.th/68605.html
Was ist das für ein Dokument
ภ.ง.ด.51 ist die Vorauszahlung der Körperschaftsteuer für die ersten 6 Monate des Wirtschaftsjahres. Normale Gesellschaften zahlen auf die Hälfte des geschätzten Jahresgewinns; börsennotierte Gesellschaften, Banken und Finanzgesellschaften auf den tatsächlichen 6-Monats-Gewinn.
Die gezahlte Steuer wird in der Jahreserklärung ภ.ง.ด.50 angerechnet.
Wer reicht wo ein
- Gesellschaft oder rechtsfähige Personengesellschaft;
- Frist — 2 Monate nach Ende der ersten 6 Monate;
- beim Finanzamt des Hauptsitzes oder online unter efiling.rd.go.th.
Was abgefragt wird
- Steuernummer, Name, Anschrift, Telefon, Website; Wirtschaftsjahr; Art der Einreichung;
- Methode: geschätzte Jahreseinnahmen und -ausgaben, Verlustvortrag (max. 5 Jahre), steuerfreier Gewinn — oder Gewinn der 6 Monate;
- Satz: 20 %, KMU-Staffel, ermäßigt oder steuerfrei; Quellensteuer und Anrechnungen; Zuschlag; Zahllast oder Überzahlung;
- Unterschriften, Prüfer und Buchhalter.
Was Sie bereithalten sollten
- Schätzung von Einnahmen und Ausgaben für das ganze Jahr (oder 6-Monats-Abschluss);
- 50-ทวิ-Bescheinigungen der ersten 6 Monate;
- das eingezahlte Kapital — für die KMU-Staffel.
So füllen Sie es mit FoxDocs aus
- Im Chat antworten: Gesellschaft, Zeitraum, Methode, Beträge.
- FoxDocs berechnet halben Gewinn, Steuer, Anrechnungen und Summe und setzt die Kreuze.
- PDF prüfen, unterschreiben, stempeln und einreichen.
Quelle
Formular und Anleitung des Revenue Department: rd.go.th — ภ.ง.ด.51 รอบฯ ปี 2569. Geprüft am 2026-10-16. Keine Steuerberatung.