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SEPE-Antrag: Arbeit in einem anderen EU-Land suchen und das Arbeitslosengeld behalten

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So funktioniert es

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    Reise beschreiben

    Schreiben Sie im Chat, wann Sie ausreisen und in welchem EU-Land Sie Arbeit suchen.

  2. 2

    Felder prüfen

    Der Chat überträgt Ihre Antworten ins SEPE-Formular: Personalien, Ausreisedatum, Land, Kontakt dort.

  3. 3

    PDF herunterladen

    Unterschreiben Sie das Formular und reichen Sie es vor der Abreise bei der SEPE-Leistungsstelle ein.

Über das Dokument

Wer reicht ein:
Bezieher von Arbeitslosengeld, seit mindestens 4 Wochen gemeldet, die zur Arbeitssuche in die EU/den EWR oder die Schweiz gehen
Wo einreichen:
SEPE-Leistungsstelle (oficina de prestaciones), vor der Ausreise
Behörde:
Servicio Público de Empleo Estatal (SEPE)
Land:
Spanien
Kategorie:
Arbeit und Arbeitslosengeld (SEPE)
Ausfüllen:
Chat in jeder Sprache → Originalformular → PDF
Preis:
Formular kostenlos · Chat €3 pro Dokument
Zuletzt aktualisiert:

Was ist dieses Dokument

Die „Solicitud de autorización para desplazamiento a fin de buscar empleo a otro Estado Miembro de la Unión Europea“ ist ein einseitiges Formular der spanischen staatlichen Arbeitsverwaltung (SEPE). Damit beantragen Sie die Genehmigung, in einem anderen EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz Arbeit zu suchen und weiter spanisches Arbeitslosengeld zu beziehen (Artikel 64 der Verordnung (EG) 883/2004).

Laut SEPE kann die Leistung 3 Monate lang exportiert werden, verlängerbar um weitere 3 Monate. Die Zahlung erfolgt auf dem gleichen Weg wie in Spanien. Für die Verlängerung und für die Wiederaufnahme des genehmigten Zeitraums nach einer Unterbrechung (etwa wegen einer befristeten Arbeit dort) gibt es eigene SEPE-Formulare.

Wer stellt den Antrag und wo

  • wer in Spanien Arbeitslosengeld bezieht und seit mindestens 4 Wochen als arbeitsuchend (demandante de empleo) gemeldet ist;
  • laut SEPE können Staatsangehörige von Ländern außerhalb von EU/EWR/Schweiz die Leistung in EU/EWR-Staaten außer Dänemark, Island, Norwegen und Liechtenstein oder in die Schweiz exportieren, wenn sie eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis haben, mit der sie sich dort melden und legal arbeiten dürfen;
  • Genehmigung und Dokument U2 werden vor der Ausreise bei Ihrer SEPE-Leistungsstelle (oficina de prestaciones) beantragt.

Was das Formular abfragt

  • persönliche Angaben: Vorname, zwei Nachnamen, DNI oder NIE, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Telefon;
  • Datum der Ausreise aus Spanien und Zielstaat;
  • Anschrift im Zielstaat, falls bekannt, Postleitzahl und Ort, Kontakttelefon dort und E-Mail;
  • Antragsdatum und Unterschrift; die rechte Spalte füllt die SEPE-Mitarbeiterin bzw. der SEPE-Mitarbeiter aus.

Was Sie mitbringen sollten

  • das unterschriebene Formular;
  • Ausweisdokument: DNI für Spanier; für Ausländer das Dokument mit der NIE (TIE oder certificado de registro) und den Reisepass;
  • wenn Sie nicht EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehöriger sind — die Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis für den Zielstaat.

Bei der Arbeitsverwaltung dieses Staates müssen Sie sich innerhalb von 7 Tagen arbeitsuchend melden, gerechnet ab dem Tag, an dem Sie der spanischen Arbeitsverwaltung nicht mehr zur Verfügung stehen (laut SEPE). Den genauen Ablauf und die Unterlagen klären Sie bei Ihrer Leistungsstelle.

So füllen Sie es mit FoxDocs aus

  1. Erzählen Sie im Chat in beliebiger Sprache, wann und wohin Sie zur Arbeitssuche gehen.
  2. Der Assistent füllt die Felder in Großbuchstaben, schreibt die Staatsangehörigkeit auf Spanisch und verteilt das Antragsdatum auf die Felder.
  3. Laden Sie das PDF herunter, prüfen und unterschreiben Sie es und reichen Sie es vor der Abreise bei der SEPE-Leistungsstelle ein.

Quelle

Servicio Público de Empleo Estatal, Seite „He trabajado o quiero trabajar en la UE“ und das dort verlinkte Formular: sepe.es — He trabajado o quiero trabajar en la UE. Geprüft am 2026-10-09. Dies ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie lange kann ich mit der Leistung ins Ausland?

Laut SEPE 3 Monate, verlängerbar um weitere 3 Monate. Die Verlängerung wird mit einem eigenen Formular beantragt.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie beziehen Arbeitslosengeld und sind seit mindestens 4 Wochen in Spanien als arbeitsuchend gemeldet.

Was muss ich nach der Ankunft tun?

Sich bei der Arbeitsverwaltung des Zielstaates arbeitsuchend melden. Die Frist von 7 Tagen läuft ab dem Tag, an dem Sie der spanischen Arbeitsverwaltung nicht mehr zur Verfügung stehen, nicht ab der Ankunft.

Wie wird die Leistung gezahlt?

Laut SEPE auf dem gleichen Weg wie während Ihres Aufenthalts in Spanien.

Ich bin kein EU-Bürger. Kann ich den Antrag stellen?

Ja, wenn Sie eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis für den Zielstaat haben, mit der Sie sich dort melden können. Dänemark, Island, Norwegen und Liechtenstein sind für Sie ausgeschlossen.

Was ist das Dokument U2?

Ein europäisches Dokument, das bestätigt, dass Sie den Leistungsanspruch während der Arbeitssuche in einem anderen Land behalten. Es wird zusammen mit dieser Genehmigung bei der Leistungsstelle beantragt.

Muss ich meine Anschrift im Ausland schon kennen?

Nein. Das Formular fragt die Anschrift nur ab, wenn sie bekannt ist; diese Felder dürfen leer bleiben.

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