Über das Dokument
- Wer reicht ein:
- Bezieher von Arbeitslosengeld, seit mindestens 4 Wochen gemeldet, die zur Arbeitssuche in die EU/den EWR oder die Schweiz gehen
- Wo einreichen:
- SEPE-Leistungsstelle (oficina de prestaciones), vor der Ausreise
- Behörde:
- Servicio Público de Empleo Estatal (SEPE)
- Land:
- Spanien
- Kategorie:
- Arbeit und Arbeitslosengeld (SEPE)
- Ausfüllen:
- Chat in jeder Sprache → Originalformular → PDF
- Preis:
- Formular kostenlos · Chat €3 pro Dokument
- Zuletzt aktualisiert:
Was ist dieses Dokument
Die „Solicitud de autorización para desplazamiento a fin de buscar empleo a otro Estado Miembro de la Unión Europea“ ist ein einseitiges Formular der spanischen staatlichen Arbeitsverwaltung (SEPE). Damit beantragen Sie die Genehmigung, in einem anderen EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz Arbeit zu suchen und weiter spanisches Arbeitslosengeld zu beziehen (Artikel 64 der Verordnung (EG) 883/2004).
Laut SEPE kann die Leistung 3 Monate lang exportiert werden, verlängerbar um weitere 3 Monate. Die Zahlung erfolgt auf dem gleichen Weg wie in Spanien. Für die Verlängerung und für die Wiederaufnahme des genehmigten Zeitraums nach einer Unterbrechung (etwa wegen einer befristeten Arbeit dort) gibt es eigene SEPE-Formulare.
Wer stellt den Antrag und wo
- wer in Spanien Arbeitslosengeld bezieht und seit mindestens 4 Wochen als arbeitsuchend (demandante de empleo) gemeldet ist;
- laut SEPE können Staatsangehörige von Ländern außerhalb von EU/EWR/Schweiz die Leistung in EU/EWR-Staaten außer Dänemark, Island, Norwegen und Liechtenstein oder in die Schweiz exportieren, wenn sie eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis haben, mit der sie sich dort melden und legal arbeiten dürfen;
- Genehmigung und Dokument U2 werden vor der Ausreise bei Ihrer SEPE-Leistungsstelle (oficina de prestaciones) beantragt.
Was das Formular abfragt
- persönliche Angaben: Vorname, zwei Nachnamen, DNI oder NIE, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Telefon;
- Datum der Ausreise aus Spanien und Zielstaat;
- Anschrift im Zielstaat, falls bekannt, Postleitzahl und Ort, Kontakttelefon dort und E-Mail;
- Antragsdatum und Unterschrift; die rechte Spalte füllt die SEPE-Mitarbeiterin bzw. der SEPE-Mitarbeiter aus.
Was Sie mitbringen sollten
- das unterschriebene Formular;
- Ausweisdokument: DNI für Spanier; für Ausländer das Dokument mit der NIE (TIE oder certificado de registro) und den Reisepass;
- wenn Sie nicht EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehöriger sind — die Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis für den Zielstaat.
Bei der Arbeitsverwaltung dieses Staates müssen Sie sich innerhalb von 7 Tagen arbeitsuchend melden, gerechnet ab dem Tag, an dem Sie der spanischen Arbeitsverwaltung nicht mehr zur Verfügung stehen (laut SEPE). Den genauen Ablauf und die Unterlagen klären Sie bei Ihrer Leistungsstelle.
So füllen Sie es mit FoxDocs aus
- Erzählen Sie im Chat in beliebiger Sprache, wann und wohin Sie zur Arbeitssuche gehen.
- Der Assistent füllt die Felder in Großbuchstaben, schreibt die Staatsangehörigkeit auf Spanisch und verteilt das Antragsdatum auf die Felder.
- Laden Sie das PDF herunter, prüfen und unterschreiben Sie es und reichen Sie es vor der Abreise bei der SEPE-Leistungsstelle ein.
Quelle
Servicio Público de Empleo Estatal, Seite „He trabajado o quiero trabajar en la UE“ und das dort verlinkte Formular: sepe.es — He trabajado o quiero trabajar en la UE. Geprüft am 2026-10-09. Dies ist keine Rechtsberatung.
