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Carta de invitación — Antrag auf Einladung eines ausländischen Gastes nach Spanien

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So funktioniert es

  1. 1

    Reise beschreiben

    Schreiben Sie im Chat, wer wen einlädt, für welche Daten und wo der Gast wohnt.

  2. 2

    Felder prüfen

    Der Assistent füllt beide Personen, die Anschriften feldweise und die Unterkunftskreuze aus.

  3. 3

    PDF herunterladen

    Drucken, unterschreiben und zur Polizeidienststelle am Wohnort bringen.

Über das Dokument

Wer reicht ein:
Spanische oder EU-Bürger, Familienangehörige von EU-Bürgern oder Ausländer mit rechtmäßigem Aufenthalt in Spanien, die einen ausländischen Gast einladen
Wo einreichen:
Comisaría de Policía am Wohnort der einladenden Person, persönlich (cita previa)
Behörde:
Spanische Nationalpolizei (Dirección General de la Policía)
Land:
Spanien
Kategorie:
Ausländerangelegenheiten: NIE, TIE, Aufenthalt
Ausfüllen:
Chat in jeder Sprache → Originalformular → PDF
Preis:
Formular kostenlos · Chat €5 pro Dokument
Zuletzt aktualisiert:

Was ist dieses Dokument

„Solicitud de expedición de carta de invitación“ ist ein Antrag bei der spanischen Nationalpolizei (Policía Nacional) auf ein offizielles Einladungsschreiben für eine ausländische Person, die aus touristischen oder privaten Gründen nach Spanien reist (Orden PRE/1283/2007). Die einladende Person verpflichtet sich, die Unterkunft des Gastes für den gesamten Aufenthalt zu bezahlen.

Die carta de invitación belegt nur die Unterkunft: Der Gast kann sie an der Grenze vorzeigen oder dem Visumantrag beim Konsulat beifügen, sie ersetzt aber die übrigen Einreisevoraussetzungen nicht. Das Formular ist auf Spanisch, eine Seite.

Wer beantragt es und wo

  • einladen kann eine Privatperson: spanische Staatsangehörige, EU-Bürger oder Familienangehörige von EU-Bürgern (régimen comunitario) oder Ausländer mit rechtmäßigem Aufenthalt in Spanien;
  • der Antrag wird persönlich bei der Comisaría de Policía (Dienststelle der Nationalpolizei) am Wohnort der einladenden Person gestellt, bei Bedarf mit Termin (cita previa);
  • die Gebühr wird mit Formular 790, Code 012 bezahlt; laut Gebührentabelle der Nationalpolizei Stand 2026-10: 75,05 € für die Bearbeitung des Antrags und 6,54 € für die Ausstellung des Schreibens; Beträge vor der Zahlung auf sede.policia.gob.es prüfen;
  • nach der Orden PRE/1283/2007 wird die Gebühr nach positiver Entscheidung innerhalb eines Monats bezahlt, der Beleg wird bei der Abholung vorgelegt; erkundigen Sie sich vorher, wie es Ihre Dienststelle handhabt;
  • das Schreiben wird nicht sofort ausgestellt: Entscheidung, Ausstellung und Versand an den Gast brauchen Zeit; die Polizei kann die einladende Person zu einem persönlichen Gespräch laden.

Was das Formular abfragt

  • Abschnitt 1 — die einladende Person: Nachnamen, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum und -ort, DNI oder NIE, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Anschrift in Spanien nach Feldern (Straßentyp, Name, Nummer, km, Block, Eingang, Treppenhaus, Stockwerk, Tür), Telefon, Postleitzahl, Ort, Provinz;
  • Abschnitt 2 — die Einladung: Aufenthalt vom … bis … (höchstens 90 Tage), wo der Gast wohnt (Hauptwohnung oder Zweitwohnung mit Anschrift), Nachweis über die Wohnung (Mietvertrag, Eigentumsnachweis oder anderes), Bemerkungen;
  • Abschnitt 3 — der Gast: Nachnamen, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum und -ort, Passnummer, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Anschrift im Heimatland, Telefon und Beziehung zur einladenden Person;
  • jeder weitere Gast kommt auf ein eigenes Exemplar des Formulars; Unterschrift, Ort und Datum trägt die einladende Person von Hand ein.

Was man mitbringt

  • das ausgefüllte Formular, eines pro Gast;
  • Ausweis der einladenden Person: DNI, NIE mit TIE-Karte oder Reisepass;
  • Nachweis über die Wohnung: Eigentumsnachweis (escritura, título de propiedad), Mietvertrag oder anderes Dokument;
  • die Passdaten des Gastes;
  • den Beleg über die Gebühr 790-012, wenn er verlangt wird;
  • die genaue Liste der Unterlagen und Kopien vorher bei der Dienststelle erfragen.

So füllen Sie es mit FoxDocs aus

  1. Erzählen Sie im Chat in beliebiger Sprache von sich, dem Gast, den Reisedaten und davon, wo der Gast wohnt.
  2. Der Assistent schreibt alles in Großbuchstaben, verteilt die Geburtsdaten auf die Kästchen, die Anschriften auf die Felder des Formulars und kreuzt Unterkunft und Nachweis an.
  3. Laden Sie das PDF herunter, prüfen, drucken, unterschreiben Sie von Hand und bringen Sie es zur Dienststelle.

Quelle

Verfahren und Formular auf der Website der spanischen Nationalpolizei: sede.policia.gob.es — Autorización expedición de carta de invitación; Regelung — Orden PRE/1283/2007 (BOE). Geprüft am 2026-10-09. Keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wer darf einen Ausländer mit einer carta de invitación einladen?

Spanische Staatsangehörige, EU-Bürger oder Familienangehörige von EU-Bürgern (régimen comunitario) oder Ausländer mit rechtmäßigem Aufenthalt in Spanien.

Wo wird der Antrag gestellt?

Persönlich bei der Comisaría de Policía am Wohnort der einladenden Person, bei Bedarf mit Termin (cita previa). Den Antrag stellt die einladende Person, nicht der Gast.

Was kostet es?

Gebühr mit Formular 790, Code 012. Laut Tabelle der Nationalpolizei Stand 2026-10: 75,05 € für die Bearbeitung und 6,54 € für die Ausstellung des Schreibens. Beträge vor der Zahlung auf sede.policia.gob.es prüfen.

Für wie lange kann ich einladen?

Im Formular stehen der erste und der letzte Tag des Aufenthalts, zumindest ungefähr; auf dem Formular sind höchstens 90 Tage angegeben.

Kann ein Formular mehrere Gäste umfassen?

Das Formular gilt für einen Gast. Die Angaben jedes weiteren Gastes kommen auf ein eigenes Exemplar, das dem ersten beigefügt wird.

Ersetzt die Einladung ein Visum oder andere Einreisevoraussetzungen?

Nein. Die carta de invitación belegt nur die Unterkunft. Pass, gegebenenfalls Visum, Mittel und Versicherung muss der Gast selbst nachweisen.

Und wenn der Gast nicht bei mir wohnt?

Kreuzen Sie „segunda vivienda“ an und geben Sie deren Anschrift an. Das Recht an der Wohnung belegen Eigentumsnachweis, Mietvertrag oder ein anderes Dokument.

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