AnmeldenRegistrieren

Anexo IV — Verlängerung der Padrón-Anmeldung in Santa Cruz de Tenerife für Nicht-EU-Bürger

Ausfüllen des Dokuments

Ausfüllen im Gespräch
FoxDocs
AES-256-GCMVerschlüsselung
→
Google Drive
Ihre Daten werden in einem verschlüsselten Format mit dem AES-256-GCM-Algorithmus verschlüsselt und in einem isolierten Speicherbereich appDataFolder Ihres Google Drive gespeichert.

Dokument wird geladen...

So funktioniert es

  1. 1

    Im Chat erzählen

    Name, Geburtsdatum, Adresse, NIE oder Pass — frei formuliert, in jeder Sprache.

  2. 2

    Formular prüfen

    Der Assistent setzt die Werte in die Kästchen des Anexo IV, Sie prüfen sie vor dem Download.

  3. 3

    Herunterladen und einreichen

    PDF unterschreiben und im OAIC des Rathauses oder über dessen elektronisches Register einreichen.

Über das Dokument

Wer reicht ein:
Nicht-EU-Bürger ohne Daueraufenthalt, gemeldet im Padrón von Santa Cruz de Tenerife
Wo einreichen:
OAIC des Rathauses persönlich (mit Termin) oder elektronisches Register des Rathauses
Behörde:
Ayuntamiento de Santa Cruz de Tenerife, Negociado de Población y Demarcación Territorial
Land:
Spanien
Kategorie:
Meldeamt (Padrón)
Ausfüllen:
Chat in jeder Sprache → Originalformular → PDF
Preis:
Formular kostenlos · Chat €3 pro Dokument
Zuletzt aktualisiert:

Was ist das für ein Dokument

«Solicitud de renovación de la inscripción padronal para extranjeros no comunitarios sin autorización de residencia de larga duración» ist der Anexo IV des Rathauses von Santa Cruz de Tenerife: ein einseitiges spanisches Formular, in dem Sie erklären, weiterhin in der Gemeinde zu wohnen, und die Verlängerung Ihres Eintrags im Einwohnerregister (padrón) beantragen.

Nach Artikel 16.1 des Gesetzes 7/1985 über die Grundlagen der Kommunalverwaltung müssen Nicht-EU-Bürger ohne Dauer- (langfristigen) Aufenthalt ihre Anmeldung alle zwei Jahre verlängern. Ohne Verlängerung leitet das Rathaus nach eigener Angabe eine Wohnsitzprüfung ein (expediente de verificación de residencia).

Wer stellt den Antrag und wo

  • Nicht-EU-Bürger, die im Padrón von Santa Cruz de Tenerife gemeldet sind und keinen Daueraufenthalt haben — auch mit befristeter Aufenthaltskarte (TIE);
  • EU-Bürger und Inhaber eines Daueraufenthalts reichen dieses Formular nicht ein;
  • persönlich in den Bürgerbüros des Rathauses (OAIC); ein Termin (cita previa) kann vorab gebucht werden;
  • online über das elektronische Register (registro electrónico) des Rathauses, Anmeldung mit digitalem Zertifikat, DNIe oder Cl@ve;
  • ein Vertreter kann mit notarieller Vollmacht oder Bestellung apud acta für Sie einreichen;
  • Gebühren fallen nicht an: Auf der Verfahrensseite steht «Tasas: no procede».

Was das Formular abfragt

  • Vorname, erster und zweiter Nachname;
  • Geburtsdatum (Tag, Monat, Jahr) und Geschlecht (Hombre / Mujer);
  • Geburtsort: die Gemeinde bei Geburt in Spanien, sonst das Geburtsland;
  • Staatsangehörigkeit;
  • Wohnanschrift in Santa Cruz de Tenerife (domicilio);
  • NIE aus einem gültigen spanischen Dokument (Buchstabe, Nummer, Buchstabe) und/oder Passnummer;
  • Telefon und E-Mail;
  • Ort und Datum der Unterschrift, handschriftliche Unterschrift.

Was Sie mitbringen sollten

  • das ausgefüllte und unterschriebene Formular (Anexo IV);
  • NIE oder Reisepass — das Original des Dokuments, dessen Nummer im Formular steht;
  • bei Einreichung durch einen Vertreter — notarielle Vollmacht oder Bestellung apud acta;
  • das Rathaus kann laut Verfahrensseite weitere Unterlagen anfordern.

So füllen Sie es mit FoxDocs aus

  1. Erzählen Sie im Chat in beliebiger Sprache, wer Sie sind, wo Sie wohnen und welches Dokument Sie haben — der Assistent fragt nur, was das Formular braucht.
  2. Prüfen Sie die Werte: gedruckt in lateinischen Großbuchstaben, Geburtsdatum als TT/MM/JJJJ, NIE auf drei Kästchen verteilt, Land auf Spanisch.
  3. PDF herunterladen, ausdrucken und handschriftlich unterschreiben — oder elektronisch signieren und im elektronischen Register des Rathauses hochladen.

Quelle

Rathaus Santa Cruz de Tenerife: Verfahren zur Verlängerung der Anmeldung (PMH_RN), Formular Anexo IV; Gesetz 7/1985, Artikel 16 (BOE). Geprüft am 2026-10-09. Dies ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie oft muss die Anmeldung verlängert werden?

Alle zwei Jahre — das verlangt Artikel 16.1 des Gesetzes 7/1985 von Nicht-EU-Bürgern ohne Daueraufenthalt.

Was passiert, wenn ich nicht verlängere?

Laut Rathaus wird eine Wohnsitzprüfung (expediente de verificación de residencia) eingeleitet. Die Anmeldung kann für erloschen erklärt werden.

Was kostet die Verlängerung?

Nichts: Die Verfahrensseite des Rathauses gibt an, dass keine Gebühr anfällt (no procede).

Kann ich online einreichen?

Ja, über das elektronische Register auf der Website des Rathauses mit digitalem Zertifikat, DNIe oder Cl@ve. Ohne diese — persönlich in einem OAIC mit Termin.

Geht es ohne NIE?

Ja. Das Rathaus akzeptiert NIE oder Reisepass: Geben Sie die Passnummer an und lassen Sie die NIE-Kästchen leer.

Muss ich mit befristeter Aufenthaltskarte (TIE) verlängern?

Ja: Nur ein Dauer- (langfristiger) Aufenthalt befreit von der Verlängerung.

Kann jemand anderes für mich einreichen?

Ja, ein Vertreter mit notarieller Vollmacht oder Bestellung apud acta. Das Formular wird trotzdem auf Ihren Namen ausgefüllt.

Vorschau

Wird generiert...