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MI-T Sector Audiovisual — Antrag auf Aufenthalt für die Arbeit im audiovisuellen Sektor Spaniens

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So funktioniert es

  1. 1

    Situation schildern

    Schreiben Sie im Chat Projektdauer, Ihren Aufenthaltsort und Ihr Unternehmen.

  2. 2

    Felder prüfen

    Der Assistent füllt Pass, Unternehmen, Daten dd/mm/aaaa, NRC und Kreuze aus.

  3. 3

    PDF herunterladen

    Unterschreiben und dem Unternehmen zur elektronischen Einreichung geben.

Über das Dokument

Wer reicht ein:
Künstler, Techniker und Fachleute des audiovisuellen Sektors aus Nicht-EU-Staaten
Wo einreichen:
Nur elektronisch, sede electrónica des Inklusionsministeriums; eingereicht vom spanischen Unternehmen
Behörde:
Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos (UGE-CE), spanisches Ministerium für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration
Land:
Spanien
Kategorie:
Ausländerangelegenheiten: NIE, TIE, Aufenthalt
Ausfüllen:
Chat in jeder Sprache → Originalformular → PDF
Preis:
Formular kostenlos · Chat €8 pro Dokument
Zuletzt aktualisiert:

Was ist dieses Dokument

MI-T „Sector Audiovisual — Titular“ ist das offizielle spanische Antragsformular für eine Aufenthaltserlaubnis (residencia) oder eine Aufenthaltsgenehmigung für kurze Zeit (estancia) für Ausländer, die im audiovisuellen Sektor arbeiten: Film, Serien, Fernsehen, Videospiele, Auftritte vor Publikum und Aufnahmen zur Massenverbreitung. Grundlage ist die Orden PCM/1238/2021 (Anweisungen des Ministerrats zu Einreise und Aufenthalt audiovisueller Fachkräfte); ergänzend gilt das Gesetz 14/2013. Das Formular ist auf Spanisch, zwei Seiten: Antrag und Ausfüllhinweise.

FoxDocs trägt Ihre Daten nur in die Felder des offiziellen PDF ein und ändert dessen Layout nicht.

Wer stellt den Antrag und wo

  • Künstler, Techniker und andere Fachleute aus Nicht-EU-Staaten mit einem Arbeits- oder Berufsverhältnis zu einem spanischen Unternehmen, das an einem audiovisuellen Projekt beteiligt ist;
  • Aufenthaltserlaubnis — für Arbeit in Spanien von mehr als 180 Tagen; gültig für die Vertragsdauer, höchstens zwei Jahre, verlängerbar um jeweils zwei Jahre, solange die Voraussetzungen bestehen;
  • Aufenthaltsgenehmigung (estancia) — für Personen, die bereits nach der 90-Tage-Regel in Spanien sind und für das Projekt bis 180 Tage bleiben müssen; Antrag spätestens 30 Tage vor Ablauf der 90 Tage seit Einreise in den Schengen-Raum;
  • das spanische Unternehmen (oder sein gesetzlicher Vertreter) stellt den Antrag nur elektronisch über die sede electrónica des Inklusionsministeriums; zuständig ist die Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos (UGE-CE), Entscheidung binnen 20 Tagen, Schweigen gilt als Zustimmung;
  • Arbeit bis 90 Tage innerhalb von 180 Tagen braucht keine Arbeitserlaubnis, 90–180 Tage aus dem Ausland laufen über ein Visum im Konsulat — dafür ist MI-T nicht gedacht;
  • die Gebühr wird mit Formular 038, „Punto 7“ (Ley 14/2013) bezahlt, ihre NRC kommt ins Formular; den Betrag auf der Website des Ministeriums prüfen.

Was das Formular abfragt

  • Art: Aufenthaltserlaubnis (Erstantrag — Wohnsitz im Ausland, mit estancia oder mit Aufenthaltstitel; oder Verlängerung) oder Aufenthaltsgenehmigung (estancia);
  • die ausländische Person: Pass, NIE, Nachnamen, Vorname, Geburtsort, Geschlecht (H/M), Familienstand (S/C/V/D/Sp/Uh), Geburtsdatum (dd/mm/aaaa), Land, Staatsangehörigkeit, Namen der Eltern, Anschrift in Spanien oder Wohnsitzland, Telefon und E-Mail;
  • das spanische Unternehmen: Name, NIF, audiovisuelle Tätigkeit, Ihr Beruf, gesetzlicher Vertreter mit DNI/NIE/Pass und Funktion; bei Entsendung durch ein ausländisches Unternehmen dessen Name;
  • die Person, die elektronisch einreicht (braucht ein digitales Zertifikat), und die NRC der Gebühr;
  • Ort, Datum und Unterschrift: den Erstantrag auf Aufenthaltserlaubnis unterschreibt der Arbeitgeber, estancia und Verlängerung die ausländische Person selbst.

Was man üblicherweise beilegt

  • das ausgefüllte und unterschriebene Formular MI-T;
  • ein gültiger Pass;
  • der Vertrag oder ein anderer Nachweis des Arbeits- oder Berufsverhältnisses mit dem einstellenden oder entsendenden Unternehmen;
  • Nachweise, dass das Unternehmen am audiovisuellen Projekt beteiligt ist und Sozialversicherung und Steuern erfüllt;
  • eine Krankenversicherung für die gesamte Zeit, falls Sie nicht im nationalen Gesundheitssystem versichert sind;
  • für die Aufenthaltserlaubnis — ein Führungszeugnis ohne Einträge für die letzten 5 Jahre aus Spanien und früheren Wohnsitzländern;
  • der Zahlungsbeleg der Gebühr (NRC); die genaue Liste vor der Einreichung auf der offiziellen Website prüfen.

So füllen Sie es mit FoxDocs aus

  1. Schreiben Sie im Chat in beliebiger Sprache, wie lange Sie kommen, wo Sie jetzt sind und welches Unternehmen Sie einstellt.
  2. Der Assistent füllt die Felder in Großbuchstaben aus, teilt das Geburtsdatum in dd/mm/aaaa und die NIE in Buchstabe, Nummer und Prüfbuchstaben auf und kreuzt die richtigen Kästchen an.
  3. Laden Sie das PDF herunter, prüfen und unterschreiben Sie es und geben Sie es dem Unternehmen zur elektronischen Einreichung.

Quelle

Offizielles Formular des spanischen Ministeriums für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration und Text der Orden PCM/1238/2021: inclusion.gob.es — Formular MI-T Sector Audiovisual; BOE — Orden PCM/1238/2021. Geprüft 2026-10-09. Dies ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wer braucht das Formular MI-T Sector Audiovisual?

Künstler, Techniker und andere Fachleute aus Nicht-EU-Staaten, die in Spanien länger als 180 Tage an Film, Serien, Videospielen, Shows und ähnlichen Projekten arbeiten, oder die bereits in Spanien sind und bis 180 Tage verlängern müssen.

Worin unterscheidet es sich vom normalen MI-T?

Das normale MI-T gilt für Unternehmer, Hochqualifizierte, Forscher, konzernintern entsandte Arbeitnehmer und Telearbeiter nach dem Gesetz 14/2013. Dieses ist ein eigenes Formular nach der Orden PCM/1238/2021 nur für den audiovisuellen Sektor.

Brauche ich es bei Dreharbeiten unter 90 Tagen?

Nein. Arbeit bis 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ist von der Arbeitserlaubnis befreit; bei Ankunft beantragen Sie eine NIE, und das Unternehmen meldet Sie zur Sozialversicherung an, sofern kein Abkommen Sie abdeckt.

Wer reicht den Antrag ein?

Das spanische Unternehmen oder sein gesetzlicher Vertreter, elektronisch über die sede electrónica des Ministeriums. Die einreichende Person steht im Formular und braucht ein digitales Zertifikat.

Wie lange dauert die Entscheidung?

Nach der Orden PCM/1238/2021 wird über die Aufenthaltserlaubnis binnen 20 Tagen nach elektronischer Einreichung entschieden; ohne Antwort gilt sie als erteilt. Wer im Ausland ist, holt danach ein Visum im Konsulat.

Wie lange gilt die Aufenthaltserlaubnis?

Für die Dauer des Vertrags oder der Entsendung nach Spanien, höchstens zwei Jahre, verlängerbar um jeweils zwei Jahre, solange die Voraussetzungen bestehen.

Wie hoch ist die Gebühr?

Sie wird mit Formular 038, „Punto 7“ (Ley 14/2013) bezahlt; der Betrag ist in der Orden ESS/1571/2014 festgelegt — den aktuellen Wert auf der Website des Ministeriums prüfen.

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