Über das Dokument
- Wer reicht ein:
- Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung, deren Staatsangehörigkeit, Anschrift oder Familienstand sich geändert hat
- Wo einreichen:
- Polizeidienststelle (Comisaría de Policía) oder Oficina de Extranjería am Wohnort, auf Papier
- Behörde:
- Ministerium für Inklusion, Soziale Sicherheit und Migration; Nationalpolizei
- Land:
- Spanien
- Kategorie:
- Ausländerangelegenheiten: NIE, TIE, Aufenthalt
- Ausfüllen:
- Chat in jeder Sprache → Originalformular → PDF
- Preis:
- Formular kostenlos · Chat €3 pro Dokument
- Zuletzt aktualisiert:
- Offizielle Quelle:
- https://www.inclusion.gob.es/web/migraciones/modelos-de-comunicaciones
Was ist dieses Dokument
„Comunicación al Registro Central de Extranjeros de cambios de situación“ ist ein Formular des spanischen Ministeriums für Inklusion, Soziale Sicherheit und Migration aus der Rubrik „Modelos de comunicaciones“. Damit melden Ausländer, dass sich ihre Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift oder ihr Familienstand geändert hat.
Nach Artikel 213 des Königlichen Dekrets 1155/2024 müssen Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung in Spanien diese Änderungen innerhalb eines Monats der Polizeidienststelle (Comisaría de Policía) ihres Wohnorts melden und Nachweise beifügen. Das Ministerium bezeichnet das Formular als Orientierungshilfe, nicht als Pflichtmuster. FoxDocs füllt die Felder des Ministeriums-PDF aus, ohne dessen Text zu ändern.
Wer reicht ein und wo
- Ausländer mit Aufenthalts- oder Wohnsitzerlaubnis in Spanien, deren Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift oder Familienstand sich geändert hat;
- für Minderjährige oder Geschäftsunfähige reicht der gesetzliche Vertreter (Elternteil oder Vormund) ein;
- Artikel 213 nennt die Polizeidienststelle am Wohnort; in der Zeile „DIRIGIDA A“ ist auch die Oficina de Extranjería möglich, das Unzutreffende wird gestrichen;
- eingereicht wird auf Papier: Original und Kopie.
Was das Formular abfragt
- Ihre Angaben: Vorname, zwei Nachnamen, Staatsangehörigkeit, NIE, Passnummer, Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ), Geburtsort und -land, Vornamen von Vater und Mutter, Familienstand (S/C/V/D/Sp);
- Wohnanschrift in Spanien, Telefon und E-Mail;
- gesetzlicher Vertreter, falls vorhanden: Name, NIF/NIE und Eigenschaft (Vater, Mutter, Vormund);
- was sich geändert hat — Staatsangehörigkeit, Familienstand, Wohnanschrift —, Unzutreffendes wird gestrichen;
- Ort und Datum, Unterschrift, Stelle der Einreichung und Provinz.
Was Sie mitbringen sollten
- das ausgefüllte Formular in zwei Exemplaren (Original und Kopie);
- Nachweise der Änderung, die Artikel 213 verlangt — etwa Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder bei neuer Staatsangehörigkeit den neuen Pass; die genaue Liste erfragen Sie bei der Behörde;
- Reisepass und TIE-Karte. Ob die Karte nach der Änderung neu ausgestellt werden muss und welche Gebühr anfällt, klären Sie bei der Behörde oder auf der Website der Polizei.
So füllen Sie es mit FoxDocs aus
- Sagen Sie im Chat in beliebiger Sprache, was sich geändert hat, und nennen Sie die neuen Angaben.
- Der Assistent schreibt alles in Großbuchstaben, verteilt das Geburtsdatum auf die Felder TT/MM/JJJJ, kreuzt den Familienstand an und streicht Unzutreffendes.
- Laden Sie das PDF herunter, prüfen und unterschreiben Sie es von Hand und reichen Sie es mit Kopie und Nachweisen ein.
Quelle
Formular „Comunicación de cambio de situación“, Ministerium für Inklusion, Soziale Sicherheit und Migration Spaniens: inclusion.gob.es — Modelos de comunicaciones. Pflicht und Monatsfrist: Artikel 213 der Ausländerverordnung, RD 1155/2024 (BOE). Geprüft am 2026-10-09. Keine Rechtsberatung.
