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Mitteilung über geänderte Staatsangehörigkeit, Anschrift oder Familienstand

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So funktioniert es

  1. 1

    Änderung nennen

    Sagen Sie im Chat, ob sich Staatsangehörigkeit, Anschrift oder Familienstand geändert haben, und nennen Sie die neuen Angaben.

  2. 2

    Felder prüfen

    Der Assistent füllt Ihre Angaben aus und streicht Unzutreffendes.

  3. 3

    PDF herunterladen

    Drucken, unterschreiben und mit Kopie und Nachweisen einreichen.

Über das Dokument

Wer reicht ein:
Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung, deren Staatsangehörigkeit, Anschrift oder Familienstand sich geändert hat
Wo einreichen:
Polizeidienststelle (Comisaría de Policía) oder Oficina de Extranjería am Wohnort, auf Papier
Behörde:
Ministerium für Inklusion, Soziale Sicherheit und Migration; Nationalpolizei
Land:
Spanien
Kategorie:
Ausländerangelegenheiten: NIE, TIE, Aufenthalt
Ausfüllen:
Chat in jeder Sprache → Originalformular → PDF
Preis:
Formular kostenlos · Chat €3 pro Dokument
Zuletzt aktualisiert:

Was ist dieses Dokument

„Comunicación al Registro Central de Extranjeros de cambios de situación“ ist ein Formular des spanischen Ministeriums für Inklusion, Soziale Sicherheit und Migration aus der Rubrik „Modelos de comunicaciones“. Damit melden Ausländer, dass sich ihre Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift oder ihr Familienstand geändert hat.

Nach Artikel 213 des Königlichen Dekrets 1155/2024 müssen Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung in Spanien diese Änderungen innerhalb eines Monats der Polizeidienststelle (Comisaría de Policía) ihres Wohnorts melden und Nachweise beifügen. Das Ministerium bezeichnet das Formular als Orientierungshilfe, nicht als Pflichtmuster. FoxDocs füllt die Felder des Ministeriums-PDF aus, ohne dessen Text zu ändern.

Wer reicht ein und wo

  • Ausländer mit Aufenthalts- oder Wohnsitzerlaubnis in Spanien, deren Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift oder Familienstand sich geändert hat;
  • für Minderjährige oder Geschäftsunfähige reicht der gesetzliche Vertreter (Elternteil oder Vormund) ein;
  • Artikel 213 nennt die Polizeidienststelle am Wohnort; in der Zeile „DIRIGIDA A“ ist auch die Oficina de Extranjería möglich, das Unzutreffende wird gestrichen;
  • eingereicht wird auf Papier: Original und Kopie.

Was das Formular abfragt

  • Ihre Angaben: Vorname, zwei Nachnamen, Staatsangehörigkeit, NIE, Passnummer, Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ), Geburtsort und -land, Vornamen von Vater und Mutter, Familienstand (S/C/V/D/Sp);
  • Wohnanschrift in Spanien, Telefon und E-Mail;
  • gesetzlicher Vertreter, falls vorhanden: Name, NIF/NIE und Eigenschaft (Vater, Mutter, Vormund);
  • was sich geändert hat — Staatsangehörigkeit, Familienstand, Wohnanschrift —, Unzutreffendes wird gestrichen;
  • Ort und Datum, Unterschrift, Stelle der Einreichung und Provinz.

Was Sie mitbringen sollten

  • das ausgefüllte Formular in zwei Exemplaren (Original und Kopie);
  • Nachweise der Änderung, die Artikel 213 verlangt — etwa Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder bei neuer Staatsangehörigkeit den neuen Pass; die genaue Liste erfragen Sie bei der Behörde;
  • Reisepass und TIE-Karte. Ob die Karte nach der Änderung neu ausgestellt werden muss und welche Gebühr anfällt, klären Sie bei der Behörde oder auf der Website der Polizei.

So füllen Sie es mit FoxDocs aus

  1. Sagen Sie im Chat in beliebiger Sprache, was sich geändert hat, und nennen Sie die neuen Angaben.
  2. Der Assistent schreibt alles in Großbuchstaben, verteilt das Geburtsdatum auf die Felder TT/MM/JJJJ, kreuzt den Familienstand an und streicht Unzutreffendes.
  3. Laden Sie das PDF herunter, prüfen und unterschreiben Sie es von Hand und reichen Sie es mit Kopie und Nachweisen ein.

Quelle

Formular „Comunicación de cambio de situación“, Ministerium für Inklusion, Soziale Sicherheit und Migration Spaniens: inclusion.gob.es — Modelos de comunicaciones. Pflicht und Monatsfrist: Artikel 213 der Ausländerverordnung, RD 1155/2024 (BOE). Geprüft am 2026-10-09. Keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wann muss ich diese Mitteilung einreichen?

Wenn Sie eine Aufenthaltsberechtigung für Spanien haben und sich Ihre Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift oder Ihr Familienstand ändert. Das verlangt Artikel 213 RD 1155/2024.

Welche Frist gilt?

Höchstens ein Monat ab der Änderung. Die Frist steht in Artikel 213 RD 1155/2024 und ist auf dem Formular aufgedruckt.

Wo reiche ich sie ein?

Artikel 213 nennt die Polizeidienststelle (Comisaría de Policía) am Wohnort; das Formular lässt auch die Oficina de Extranjería zu. Klären Sie vorab, wo es in Ihrer Provinz angenommen wird und ob ein Termin (cita previa) nötig ist.

Was muss ich beifügen?

Nachweise der Änderung, etwa Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder neuen Pass. Die genaue Liste erfragen Sie bei der Behörde.

Kann ich mehrere Änderungen auf einmal melden?

Ja. Gestrichen wird nur, was sich nicht geändert hat. Haben sich nach einer Heirat etwa Familienstand und Anschrift geändert, bleiben beide Punkte stehen.

Kostet die Mitteilung etwas?

Auf dem Formular steht, dass es kostenlos ist (impreso gratuito). Muss die TIE-Karte nach der Änderung neu ausgestellt werden, erfragen Sie die Gebühr dafür bei der Behörde.

Wer unterschreibt für ein Kind?

Der gesetzliche Vertreter — Vater, Mutter oder Vormund. Name, NIF/NIE und Eigenschaft kommen in die Zeile „Representante legal“.

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