Über das Dokument
- Wer reicht ein:
- Eigentümer der Wohnung, Verwalter oder Vertreter (Privatperson)
- Wo einreichen:
- Persönlich in Büros der Wohnungsagentur / örtlichen Wohnungsbüros; online gesondert
- Behörde:
- Agència de l'Habitatge de Catalunya
- Land:
- Spanien
- Kategorie:
- Wohnen und Versorgung
- Ausfüllen:
- Chat in jeder Sprache → Originalformular → PDF
- Preis:
- Formular kostenlos · Chat €3 pro Dokument
- Zuletzt aktualisiert:
Was ist dieses Dokument
„Sol·licitud per cèdula d’habitabilitat de Segona Ocupació“ ist der Antrag bei der Agència de l’Habitatge de Catalunya auf eine cèdula d’habitabilitat für eine bestehende Wohnung (Verfahren 4712). Die Cèdula bestätigt, dass Wohnung oder Haus bewohnbar sind; sie wird meist bei Verkauf, Vermietung oder dem Anschluss von Versorgungsleistungen verlangt.
Das Formular ist auf Katalanisch und hat zwei Seiten: Seite 1 ist der Antrag, Seite 2 die Bewohnbarkeitsbescheinigung, die ein Techniker nach der Besichtigung ausfüllt und unterschreibt. FoxDocs füllt Seite 1 aus.
Wer beantragt und wo
- der Eigentümer der Wohnung, ein Verwalter oder ein bevollmächtigter Vertreter;
- auf Papier nur Privatpersonen; Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige müssen online beantragen;
- persönlich (Termin empfohlen): in Barcelona-Stadt beim Consorci de l’Habitatge de Barcelona, sonst bei örtlichen Wohnungsbüros, die Cèdulas bearbeiten, oder in den Büros der Agentur;
- die Gebühr bei Papierantrag beträgt 20,90 € pro Wohnung (online 14,65 €, 30 % Ermäßigung);
- für die Wohnung darf keine gültige Cèdula bestehen, sonst wird der Antrag archiviert und die Gebühr nicht erstattet.
Was das Formular abfragt
- Antragsteller: NIF/NIE oder anderes Dokument, Name, Zustellanschrift, Telefonnummern, E-Mail;
- in welcher Eigenschaft Sie beantragen (Eigentümer oder andere Person) und wie Sie die Cèdula erhalten — persönlich oder per Post;
- Eigentümer der Wohnung: Dokument, Name, aktuelle Anschrift;
- wer für eine Besichtigung öffnet und dessen Telefon; Ort und Datum; die Stelle, bei der Sie einreichen.
Was Sie mitbringen sollten
- die Bewohnbarkeitsbescheinigung (certificat d’habitabilitat), unterschrieben von Architekt, technischem Architekten (aparellador) oder Bauingenieur, mit der Registriernummer der Berufskammer;
- die Nummer der früheren Cèdula, falls vorhanden; die Aktennummer bei gefördertem Wohnraum;
- falls es nie eine Cèdula gab — einen Nachweis über das Alter der Wohnung (informe d’antiguitat oder declaració responsable);
- laut Formular darf die Bescheinigung nicht älter als 12 Monate sein.
So füllen Sie es mit FoxDocs aus
- Erzählen Sie im Chat in beliebiger Sprache von sich, dem Eigentümer und wo Sie einreichen möchten.
- Der Assistent kreuzt die richtigen Kästchen an und verteilt die Anschriften auf die Felder.
- PDF herunterladen, prüfen, ausdrucken, unterschreiben und mit der Bescheinigung des Technikers einreichen.
Quelle
Verfahrensseite der Generalitat de Catalunya: tramits.gencat.cat — Cèdula d’habitabilitat de segona ocupació (4712). Geprüft am 2026-10-09. Dies ist keine Rechtsberatung.
